Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 30.9 gekündigt und möchte natürlich meine Kaution wieder zutück haben. Ich habe ein gutes Jahr in der Wohnung gewohnt, war aber selten zu Hause.
Nun möchte mein Vermieter die Kaution solange behalten bis die BK-Abrechnung erfolgt ist und dies könne dann erst mitte Nächsten Jahres sein. Wenn ich eine Zwischenabrechnung haben möchte (damit ich die Kaution früher zurück bekomme) dann müsse ich die kosten für eine Zwischenabrechnung tragen.
Ist das rechtens? Darf er sowas? Wie teuer wäre so eine Zwischenabrechnung. Hat die BK- Abrechnung denn was mit der Kaution zu tun?
Hoffentlich könnt ihr mir helfen!
Danke im voraus.
Gruß Anika
Kaution+BK-Abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Anika,
der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, allerdings für dei BK-Abrechnung nur einen angemessenen Teil, d.h. wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung von 150 EUR fällig waren, dann kann er nicht 2000 EUR Kaution einbehalten. Ob es sich lohnt darum zu streiten, kann ich nicht sagen.
gruß
Michael
Für die Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter in so einem Fall die Kaution in Höhe eines monatlichen NK-Abschlages einbehalten.
Eine korrekte BK-Abrechnung kann er übrigens auch dann nicht vorzeitig erstellen, wenn eine Zwischenablesung erfolgt ist. Eine zwischenabrechnung in diesem Sinne gibt es nicht.
Man kann sich dann allenfalls auf eine Pauschale einigen. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, dann kann z.B. vereinbart werden, dass die Betriebskosten mit den NK-Abschlägen abgegolten sind.
Dann braucht keine BK-Abrechnung mehr erstellt werden und weder hättest Du einen Anspruch auf Rückzahlung, noch hätte der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung.
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Danke erstmal für die Hilfe. Wie teuer wäre so eine zwischenabrechnung? oder würdet ihr mir dazu raten zu warten? aber dann kann ich auch auf meine Kaution warten.
Gruß ANika
Ich würde Dir raten, nach der Wohnungsabnahme Ende September (Übergabeprotokoll nicht vergessen!!) vom Vermieter in einem freundlich-bestimmten Brief / einen Anteil an der Kaution als erste Rückzahlung zu vereinbaren, der Dir finanzielle Erleichterung, aber ihm noch genügend Spielraum bzgl. eventueller Nachzahlungen lässt. Von hh hast Du eine ungefähre Rechengröße erhalten (NK-Abschlag für einen Monat).
Zwischenablesungen haben mir nichts außer Kosten gebracht. Ich bin z.B. im Februar das letzte Mal umgezogen und werde den Rest der Kaution (ca. 200 Euro) auch erst Mitte nächsten Jahres erhalten... ist ja auch irgendwie verständlich.
Übergabeprotokoll ist extrem wichtig, da sonst der Vermieter angeben könnte, für eventuelle Schadensbeseitigungen noch etwas zurückbehalten zu wollen. Also: Alles besichtigen, Zeugen mitnehmen, Protokoll führen und vor Ort unterzeichnen lassen. Und am nächsten Tag den Brief aufsetzen à la:
"Sie haben ja zugestimmt, dass die Wohnsache in Ordnung ist (ggf. bis auf xyz), daher bitte ich Sie, einen Anteil von xx,yy Euro der Kaution auf folgendes Konto zu überweisen. Der übrigbleibende Betrag dient der Verrechnung der noch ausstehenden Betriebskosten. Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit der Abrechnung der Nebenkosten rechnen kann."
Natürlich bedeutet es auf der anderen Seite mehr Zinsen, wenn Du Dir Deine Kaution noch nicht ausbezahlen lässt. Das kommt dann auf Deine derzeitige finanzielle Situation an
Auf jeden Fall die Übergabe zeitig ansetzen, so dass festgestellte Mängel evtl. direkt vor Ort noch behoben werden können. Das sollte nicht übereilt stattfinden.
quote:
Natürlich bedeutet es auf der anderen Seite mehr Zinsen, wenn Du Dir Deine Kaution noch nicht ausbezahlen lässt.
das war mal ein kracher, bei 0,5% p.a. wird anika sicher noch reich:)
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