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Kaution, Gewerberaum!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du hättest jeder fehlerfahten Hausnebenkostenabrechnung bzw. die Verrechnung mit Kaution rechtzeitig widersprechen sollen.
Jeder Vorvermieter muss nur Restkaution an seinen Nachvermieter weitergeben.
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hallo Katerchen
die NK-Abrechnung war damals falsch, wurde auch widersprochen durch RA, es wurde keine neue erstellt, wäre jetzt verjährt und somit ist die Kaution komplett an dich durch Eigentümer C auszuzahlen. Nun hat aber Eigentümer B von A nur 3200 DM erhalten und diese wahrscheinlich auch an C so übergeben. Folglich müßte C wiederum von B 800 DM = 400 € bekommen, B wiederum von A 400 €.
Aber ich glaube A,B + C werden sich weigern, C wird dir nur die 3.200 DM = 1.600 € zahlen.
Liebe Eirene,
wäre jetzt verjährt und somit ist die Kaution komplett
Na, na.
NK-Nachzahlung in DM, also schon sooooooooo lang her. Da die Abrechnung falsch war (RA, Mieterverein) und nie eine neue gemacht wurde, steht meinem Katerchen die komplette Kaution zu. Basta.
Liebe Eirene,
ist sich vollkommen egal, wie lang her.
Kaution darf auch mit verjährten Forderungen verrechnet werden.
aber: Wenn die verjährte Forderung nicht rechtens ist, müßte diese Situation doch erst einmal geklärt werden, bevor der VM diese mit der Kaution verrechnen darf. Oder nicht?
Auch wenn verjährt, müssen sie natürlich 'existent' sein.
Wie Katerchen doch schreibt, wurde gegen die Abrechnung doch damals seitens eines RA angegangen. Vom VM wurde keine neue Abrechnung erstellt.
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