Ich möchte eine Wohnung für den Eigenbedarf kaufen. Der Eigentümer bleibt bis mitte nächsten Jahres in der Wohnung. Nun stellt sich die Frage ob ich eine Miete für dies Zeit nehmen soll oder besser eine vergleichbare Kaufpreisreduktion vereinbaren soll. Müssen bei der Kaufpreisreduktion statt der Miete auch Einkünfte angesetzt werden?
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Kauffpreisreduktion für Wohnung statt Miete?
11. Mai 2010
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Frage vom 11. Mai 2010 | 22:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauffpreisreduktion für Wohnung statt Miete?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2010 | 22:19
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
Das wäre jetzt eine Superfrage für das Steuerrecht-Forum.
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#2
Antwort vom 11. Mai 2010 | 22:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmt danke für den Hinweis
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#3
Antwort vom 12. Mai 2010 | 07:45
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
und du solltest das nicht als Mietvertrag machen, sondern eher als Vertragsstrafe.
So in dem Sinn von:
bis 30.06.11 = 1000 Euro monatlich
ab 30.09.11 = 1200 Euro monatlich
ab 31.12.11 = 1400 Euro monatlich
u.s.w.
Im Kaufvertrag hast du nicht die Beschränkung auf 20 % in drei Jahren, und wenn die Miete bzw Nutzungsentschädigung zu gering ist, besteht kein Anreiz für einen Umzug.
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