Katze in Wohnung

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Johnny Bordelli
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
Katze in Wohnung

Hallo zusammen,

folgendes Problemchen ist vorhanden.

Eine Frau will eine neue Wohnung wegen einer trennung. Sie sucht eine Wohnung... immer absage wegen der Mietzekatze.
Eigendlich sind es 2. Es wurde sich bewußt dazu endschlossen das die Katze nicht alleine ist.

Nun hatte ich die glorreiche Idee die Katzen erst da zu lassen wo sie sind und 1-2 Monate später nachzuholen :D angelehnt an den Gedanken das eine Frau beim Vorstellungsgespräch auch nicht sagen muß das sie schwanger ist :)

Die Katzen leben bisher bei mir, machen keine Krater, Krach oder sonst was.. Kratzen selbst nicht einmal an möbel und sind auch Kastriert und mittlerweile 6 Jahre alt. Sie wollte sie schon ins Tierheim geben, das ist für mich indiskutabel. Ich steh zwar nicht auf Tiere aber wenn man sich schon von den Weibsen breitschlagen läßt, so sollte man die Tiere gut behandeln und das wäre im Tierheim nicht so gut bzw wer weiß wo sie landen.

Gibt es da nun irgendeine Gesetzeslücke? Ein Yorkshire gilt ja auch nicht als Hund und Tierhaltung nicht gestattet gilt ja nicht für hamster und co...

Was kann man tun?


:)



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ich steh zwar nicht auf Tiere

Dafür find ichs ganz schön nett, dass du dir offensichtlich mehr Gedanken um den Verbleib der Katzen machst als deine Ex.
Leider hinkt der Vergleich Schwangerschaft/Katzenhaltung doch sehr.
Was steht denn genau im Vertrag? Tierhaltung untersagt? In dem Fall könnte man es auf die Katzenhaltung ankommen lassen, da solch ein genereller Passus unwirksam ist.

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Mein Tip: behalt die Viecherl

-- Editiert kathi2008 am 02.05.2012 19:34

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#2
 Von 
Johnny Bordelli
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

es steht ja schon in den anzeigen zb in immobilienscout24.de geschrieben...tierhaltung nicht gestattet oder nur mit absprache oder aber auch garnichts diesbezüglich. wenn garnichts von tierhaltung erwähnt ist, muß man das sagen mit den katzen? ich meine, eine dogge oder so sollte man schon erwähnen.

:)


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ich würde nicht so sehr danach gehen, was in den Anzeigen steht. Entscheidend ist was letztlich im MV steht.
Und ich würde mal behaupten, dass in den meisten aktuellen MVs eine gültige Tierhaltungsklausel drin steht, die besagt, dass Tierhaltung, ausgenommen Kleintiere, Fische etc, verboten ist. Unter dieses Verbot fallen dann auch Katzen.

Sprich: WENNS rauskommt, dass man Katzen hält, dann kann es nach Abmahnung zur Kündigung kommen.
Die Frage ist, OB es unbedingt rauskommen muss, wenn man 2 reine Wohnungkatzen hält ;-)


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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:
Nun hatte ich die glorreiche Idee die Katzen erst da zu lassen wo sie sind und 1-2 Monate später nachzuholen :D angelehnt an den Gedanken das eine Frau beim Vorstellungsgespräch auch nicht sagen muß das sie schwanger ist

Stimmt.
Eine Frau muss beim Vorstellungsgespräch nicht sagen, dass die Katze schwanger ist :banana:

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

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