Katze allein in Wohnung

5. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
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Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Katze allein in Wohnung

Hallo,
hatte vor einigen tagen über die vermüllte Wohnung des Mieters unter mir berichtet.
Nun ist die Situation so, dass bessagter Herr sich eine neue Wohnung hier im Ort gesucht hat und quasi einfach abgehauen ist. Ein Bekannter von ihm, berichtete mir dies. Er kommt nur alle 2 Tage um seine Katze zu füttern, die er noch hier in der Wohnung gelassen hat. Keine Ahnung warum er diese nicht mitgenommen hat. Am Gestank hat sich natürlich nichts geändert und ich glaube die HV weiß noch nicht mal, dass der besagte Mieter bereits ne neue Bleibe hat.
Er scheint immer nur für einige Minuten hier zu sein, seine Katze zu füttern und in seine neue Wohnung abzuhauen.
Diese Katze tut mir furchtbar leid. Die Wohnung muss dermaßen voll Katzenkot und Katzenurin sein. War sie ja damal schon, als ich einen Blick in die Wohnung werfen durfte. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
HV informieren? Tierschutz? Polizei?
Man kann das arme Tier doch nicht allein dort in der Wohnung lassen, während er immer nur zum füttern der Katze in die Müllwohnung kommt.
Sein Briefkasten quilt übrigens mittlerweile über von Briefen die von irgendwelchen Rechtsanwälten kommen.

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

ich hatte so einen Fall vor Jahren mal, ein Mieter mit Katze, der in Urlaub nach Mallorca gedüst war und die Katze allein in der Wohnung zurückgelassen hatte. Die Katze wurde so alle 2 Tage von einem Familienmitglied gefüttert, das war es dann auch.Sie jaulte natürlich entsetzlich und die andere Mietpartei im Haus fühlte sich gestört, ist klar. Ich habe dann den Tierschutzverein angerufen, die meinten eher hinter vorgehaltener Hand, ich sollte sehen, dass ich die Katze irgendwie aus der Wohnung bekäme und frei lassen. Hab ich mich allerdings nicht getraut, wäre ja Hausfriedensbruch gewesen. Habe mich auch woanders noch erkundigt, Problem ist, dass Tiere gesetzlich wie eine Sache behandelt werden und solange sie versorgt werden, liegt hier kein Verstoss vor.
An deiner Stelle würde ich aber auf jeden Fall die Hausverwaltung benachrichtigen, vielleicht auch das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt, denn in deinem Fall liegen ja noch andere Dinge vor, die in der Wohnung nicht korrekt sind und vielleicht könnte auf diese Weise die Katze befreit werden.
Polizei glaube ich weniger, dass die dort einschreiten werden.

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Tja, das ist wohl die Frage, wo eine Katze ich sag mal bewusst nicht, sich wohler gefühlt sondern weniger gelitten hätte, wochenlang eingesperrt oder in Freiheit entlassen. Ich denke, das wäre wohl auch von Katze zu Katze unterschiedlich. Viele Katzen, auch Wohnungskatzen, sind ja von sich aus sehr selbständig. Diese wurde auf jeden Fall ordentlich verrückt in der Wohnung, es war immerhin ein mehrwöchiger Urlaub, und es hat auch so einige Spuren in der Wohnung hinterlassen.
Aber eine rechtliche Handhabe hat man da nicht, sonst würden ja auch die Ämter einschreiten und das Tier aus der Wohnung holen.
Ganz anders gelagert ist der Fall wohl, wenn man eine Katze auch als Besitzer einfach aussetzt, denn das ist ja wieder ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz im Gegensatz zum versorgten Alleinlassen.



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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich würde auf jeden Fall mit der Polizei telefonieren.

Wenn die Katze ständig laut miaut u.s.w. (hoffe, Sie verstehen mich richtig), dass kann doch kein Hausbewohner "ertragen." Vielleicht hören es auch andere ?

Separat mit dem Tierschutzverein sprechen. Es gibt auch private Vereine, die sehr an solchen Zuständen interessiert sind. Das Tier muss da raus.

Eventuell werden dann auch die anderen Behörden aufmerksam und beenden die Zustände bezüglich der Wohnung. (wenn die Polizei erscheint)

Wäre interessant zu wissen, wie es weitergeht.

Viel Glück




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#6
 Von 
Volume
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Werde morgen früh gleich die HV informieren und fragen, was sie zu tun Gedenken. kommt da nicht viel bei rum, werde ich mich an die anderen Stellen wenden, sprich Tierschutz und Polizei.
Das Ordnungsamt sagte mir ja bereits, dass das Zivilrecht sei und die HV zuständig ist, bezüglich dieser Wohnung.


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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@all:

Ich schreibe jetzt mal aus der Sicht des langjährig aktiven Tierschützers: Natürlich war im Fall von @Aragonia der Vorschlag des Tierschutzvereins völlig daneben. Allerdings nicht etwa, weil die Katze noch mehr gelitten hätte, wenn sie ausgesetzt worden wäre. So gut wie jede Katze, wenn sie nicht gerade schon 15 Jahre oder älter, weitestgehend zahlos und eine 100% ige Wohnungskatze ist, ist in der Lage, sich im Freien selbständig zu versorgen. Aber, zum einen wäre das Vorgehen natürlich strafrechtlich von Bedeutung gewesen und zum zweiten gibt es ohnehin viel zu viele "streunende" Katzen, die sich völlig unkontrolliert vermehren. Und vor dem Hintergrund ist es von Seiten eines Tierschutzvereins unverantwortwortlich, jemandem anzuraten, eine Wohnungskatze, von der niemand weiß ob sie kastriert/sterilisiert ist, einfach auszusetzen.

Beim Thema Polizei muss man halt Glück haben, an "die richtigen" Beamten zu geraten. Ich habe durchaus schon Beamte erlebt, die in solchen Fällen die Wohnung öffnen und dem Tierschützer die Gelegenheit geben würden, die Katze "versehentlich nach draußen laufen zu lassen", wenn Ihr versteht was ich meine. :grins:

Im Übrigen ist mangelhafte Versorgung ebenso ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wie das aussetzen eines Haustieres. Und wenn da nur alle zwei Tage für wenige Minuten jemand zum füttern kommt, kann man wohl mit Sicherheit von mangelhafter Versorgung ausgehen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#8
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Axel,

ich weiss nicht, wie genau du meine Worte gelesen hast, ich denke, sie widersprechen sich nicht.

Ich schrieb:

quote:
Tja, das ist wohl die Frage, wo eine Katze ich sag mal bewusst nicht, sich wohler gefühlt sondern weniger gelitten hätte, wochenlang eingesperrt oder in Freiheit entlassen. Ich denke, das wäre wohl auch von Katze zu Katze unterschiedlich. Viele Katzen, auch Wohnungskatzen, sind ja von sich aus sehr selbständig. Diese wurde auf jeden Fall ordentlich verrückt in der Wohnung, es war immerhin ein mehrwöchiger Urlaub, und es hat auch so einige Spuren in der Wohnung hinterlassen.
Aber eine rechtliche Handhabe hat man da nicht, sonst würden ja auch die Ämter einschreiten und das Tier aus der Wohnung holen.


Ich wollte hiermit auch ausdrücken, dass es strittig ist, vom Charakter der Katze abhängt, ob sie sich nun in Freiheit wohler fühlt als wochenlang allein in einer Wohnung, gerade eine Wohnungskatze, die sowas nun gar nicht kennt.
Übrigens hatte ich selbst 17 Jahre lang eine Perserkatze, die eigentlich Wohnungskatze sein und bleiben sollte, vor allem, weil sie von Geburt an taub war. Sie wollte sich dem alleinigen " Wohnungsleben" nicht fügen, fand somit ihre Möglichkeiten, sich irgendwo zu verstecken wenn sie rauswollte, und kaum war mal die Haustür auf, war sie ruckzuck dadurch:-) Und vorerst unauffindbar, wusste sie doch, dass sie eigentlich nicht rausdurfte. Irgendwann hab ich sie machen lassen, wie sie wollte, ihr rein und raus, und trotz ihrer Taubheit hat sie 17 Jahre geschafft. Man sagt, Katzen haben den siebten Sinn, ich möchte ergänzen, taube Katzen haben wohl obendrein den 8. Sinn.
Eine Katze muss man gewähren lassen, das heisst auch, man darf sie nie einsperren.

So, und du selber sagst doch, prinzipiell jede Katze ist in der Lage, sich selbst zu versorgen, das sehe ich auch so. Gehört zu den ganz grossen Unterschieden zwischen Katze und Hund, ein Hund würde das nie so einfach schaffen.

Ich selber bin in diesem Fall natürlich nicht vorgegangen, weil ich mich selbst strafbar gemacht hätte, dies wusste wohl auch der Tierschutzverein.

Ich denke, hier liegt das Problem im Tierschutzgesetz:
denn diese Katze ist wirklich halb durchgedreht, wochenlang allein eingesperrt, klar, es kam Futter, Toilette wurde sauber gemacht, aber so eine Isolation verträgt vor allem eine Wohnungskatze nun mal gar nicht und dreht dementsprechend am Rad, sprich, eine vorher völlig unauffällige Katze zerkratzt alle Türen, brüllt das ganze Haus zusammen, sodass Mitmieter, die diese Katze vorher kaum merkten, kaum noch schlafen können etc.
Nein, der Vorwurf ist hier nicht der Katze zu machen, sondern hier liegt die Gesetzgebung völlig daneben, wenn sie meint, es reicht, eine Katze mit Futter zu versorgen und man dürfe sie wochenlang einsperren.

Sowieso: zur Sterilisation/ Kastration bei Katzen sollte man jedem anraten, der nicht unbedingt auf Zucht aus ist.

quote:
m Übrigen ist mangelhafte Versorgung ebenso ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wie das aussetzen eines Haustieres. Und wenn da nur alle zwei Tage für wenige Minuten jemand zum füttern kommt, kann man wohl mit Sicherheit von mangelhafter Versorgung ausgehen.


Es handelt sich hier aber nicht um mangelhafte Versorgung der Katze, weil sie ja ausreichend gefüttert wurde und in einer Wohnung untergebracht wurde.
Ich sehe es ja auch so, dass man eine Katze nciht tage- bzw. wochenlang allein lassen darf, aber die Gesetzgebung ist hier anders.

Kannst mir glauben, dass ich damals so einiges da versucht habe, nicht nur wegen der Mitmieter sondern auch wegen der Katze.

Ach, der Mieter war übrigens Sohn eines Chefarztes....

Bei den Polizisten muss ich dir völlig recht geben, da gibt es solche und solche, und riesig nette, hab neulich selbst noch welche erlebt, da ging es zwar nicht um Tiere, eher um andere Mieterdinge, die mir wirklich unheimlich geholfen haben.



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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Solange Katzen genug Futter und Wasser haben kann man sie ohne Bedenken ein paar Tage allein lassen. Wenn ich 1 oder 2 Woche in Urlaub fahre lasse ich auch nicht gleich ne Freundin bei mir wohnen, sondern sie ist so lieb und fährt alle 2-3 Tage hin, um die Katzen zu streicheln, zu füttern und Katzenklo sauber machen. Ich muss aber dazu sagen, dass ich es nicht machen würde, wenn meine Katzen in meiner Abwesenheit durchdrehen würden, oder so. Sie sind es eben von kleinauf gewohnt. Auf jeden Fall ist es besser, als sie überall hin mit zu schleifen. Das mögen Katzen nämlich, im Gegensatz zu Hunden, mal überhaupt nicht.

Der Tierschutzverein ist meiner Meinung nach nicht der erste Ansprechpartner, sondern die HV, wenn aus der Wohnung Gestank kommt.

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Mach das doch etwas pragmatischer und kümmere dich nicht um alle.

In der Wohnung lebt ein Mensch den du seit Tage nicht gesehen hast, der Briefkasten quillt über und die Katze schreit erbärmlich in der Nacht.
Sonst hast du ihn immer gesehen und gehört

Damit öffnet die Polizei die Wohnung, rettet die Katze, alamiert den Hausverwalter und ruft das Gesundheitsamt.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Aragonia:

Ich habe mich ja überhaupt nicht auf Dein Posting bezogen, sondern habe mich ganz allgemein ausgedrückt. Ich denke, wir sind mit unserer Meinung da ziemlich dicht beieinander.

quote:
Es handelt sich hier aber nicht um mangelhafte Versorgung der Katze, weil sie ja ausreichend gefüttert wurde und in einer Wohnung untergebracht wurde.


Allein die halbwegs regelmäßige Fütterung ist aber - auch im Sinne des Tierschutzgesetzes - nicht ausreichend. Und ich verstehe den TE jedenfalls so, dass mehr als das bloße füttern eben nicht passiert.

@Dinsche:

Alle 2 bis 3 Tage jemanden nach der Katze sehen zu lassen, ist eindeutig zu wenig. Allein das Katzenklo muss täglich gesäubert werden. Und was ist denn, wenn die Katze ihren Wassernapf mal umwirft. Je nach******rungsverhältnissen können 1, 2 oder mehr Tage ohne Wasser eine echte Qual werden.

Ich stimme Dir zu, dass man eine Katze nicht unbedingt mit in den Urlaub nehmen sollte. Eine tägliche Kontrolle und Versorgung sollte aber unbedingt gewährleistet sein.

@mustermann:

Volle Zustimmung.

Gruß,

Axel

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

AxelK

Bei 2 größeren Katzen habe ich natürlich ein sehr großes Katzenklo, und wenn die Katzen tatsächlich mal 2 oder 3 Tage allein sind steht natürlich nicht nur ein Wassernapf in der Küche, sondern Zwei (plus genug Fressen, welches sich Katzen sehr gut selbst einteilen), wovon einer etwas größer ist, und es ist für die Katzen unmöglich, diese Näpfe umzuwerfen. Gerade im Sommer sollte man noch mehr darauf achten, nicht wahr?

Wenn ich so was schon mache, dann richtig, damit ich mit reinem Gewissen mal weg fahren kann und mein Mann unbedingt dabei sein will. Meistens fahre ich aber allein weg, und den Kerl lasse ich bei den Katzen, damit sie nicht so allein sind ;)

Ich bin wirklich ein großer Tierfreund, aber ich finde diese Diskussion übertrieben, gerade weil es sich um eine Katze handelt und nicht um einen Hund. Diese Fürsorge der Nachbarn kommt mir eh gerade zu scheinheilig vor. Aus der Wohnung stinkt es, die HV unternimmt angeblich nichts, und plötzlich wird die Strategie "Die arme Katze leidet!!!" gefahren...

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