Kaputte Toilette

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Purchase
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputte Toilette

Und zwar geht es um eine Toilette: Die Toilette war bestimmt mind. 20 Jahre alt und schon total spröde und sehr zerbrechlich. Man hätte die schon austauschen sollen langsam weil sie wie gesagt schon spröde war. Beim anbringen der Klobrille ist dann ein stück abgebröselt von der toilette und sie wurde undicht und hat auf den Boden getropft. Danach kam der Vermieter und meinte, dass er die Toilette repariert. Er hat dann folgendes ohne Absprache im nachhinein in Rechnung gestellt: Toilette, Rohr (das haben wir gar nicht beschädigt oder so) dann tankkosten zum toilette holen und er hat seine zeit zum holen noch berechnet (3/4 stunde für 15€). Entsorgung wurde ebenfalls berechnet.
[b]Jetzt die Frage: Darf er die Toilette überhaupt berechnen wenn die bereits so spröde und halb kaputt war? Und Seine Zeit darf er doch auch nicht berechnen ohne gewerbe und offizielle rechnung, richtig? Soweit ich weiß, muss er die Toilette selbst bezahlen da diese ja abgenutzt wird mit der Zeit und uralt war.
[/b]
Es gibt folgende Vermieterhaftung:

1. Der Vermieer haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an dem ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkunen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkung ist, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
2. a) Die verschuldensunabhägige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsehilfen ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigekeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten.
b) Für Mängel der Mietsache, die bereits bei Abschluss des Vertrags bzw. Übergabe der Mietsache vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Kleinreparaturen umfassen nur die Behebung kleiner SChäden an den in der Wohnung befindlichen und für den Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für die Elektrizität, Wasser und Gas, der Gegensprechanlage, den Heiz und Kocheinrichtungen, den Fenster und Türverschlossen sowie den Verschlussvorrichtungen für Fensterläden, denn die Reparaturkosten im Einzellfall einen Betrag von 100€ nicht übersteigen.


-- Editiert von Purchase am 17.10.2018 16:33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Purchase):
Er hat dann folgendes ohne Absprache im nachhinein in Rechnung gestellt:
Moin, was will er denn insgesamt haben?
Wichtiger als Vermieterhaftung ist sicher, was zu Instandhaltung/Schönheitsreparaturen in deinem Mietvertrag steht. Bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr muss der Mieter auch selber zahlen.
Wie lange wohnst du denn schon dort?
Nach dem Anbringen einer neuen Klobrille/WC-Sitz ist das Becken undicht geworden? Wo hast du die Brille denn angebaut? ;)

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Purchase):
3. Kleinreparaturen umfassen nur die Behebung kleiner SChäden an den in der Wohnung befindlichen und für den Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für die Elektrizität, Wasser und Gas, der Gegensprechanlage, den Heiz und Kocheinrichtungen, den Fenster und Türverschlossen sowie den Verschlussvorrichtungen für Fensterläden, denn die Reparaturkosten im Einzellfall einen Betrag von 100€ nicht übersteigen.
Bitte poste die komplette Regelung zu den Kleinreparaturen. So wie sie hier steht wäre die Regelung ungültig. Aber ich vermute, da steht noch mehr im Vertrag.

Dazu wäre natürlich relevant, wieviel der Vermieter denn nun haben will.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Eigentlich ist ja 20 Jahre übrhaupt kein Alter für Keramik. Und wie bei dem Anbringen einer Klobrille (oben, außerhalb des Nassbereichs) unten was abbröseln kann, da fehlt mir das Vorstellungsvermögen. Und ich weiss auch nicht, wie ich mir eine bröselige Toilette vorstellen muss. Hier fehlen noch ein paar Infos.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Purchase
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.bilder-upload.eu/bild-1fa887-1539791550.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-4b3493-1539791631.jpg.html

Hier der Part des Vertrags

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Purchase):
[b]Jetzt die Frage: Darf er die Toilette überhaupt berechnen wenn die bereits so spröde und halb kaputt war? Und Seine Zeit darf er doch auch nicht berechnen ohne gewerbe und offizielle rechnung, richtig? Soweit ich weiß, muss er die Toilette selbst bezahlen da diese ja abgenutzt wird mit der Zeit und uralt war.


Nö das Ding wurde ja wohl ausgetauscht, damit ist der Drops gelutscht.

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sicher, dass Du beim Anschrauben des WC-Sitzes nicht irgendwas beschädigt hast? Wenn man da mit dem Schraubenzieher hantiert von unten ist das ca. auf der Höhe, wo beim Spülen dann das Wasser rausläuft.

Meine Toilette hat 28 Jahre auf demBuckel und ist wie neu. Da kann doch gar nichts zerbröseln.

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