Kann ein Vermieter jederzeit fristgerecht kündigen?

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schulze, Karsten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Vermieter jederzeit fristgerecht kündigen?

Hallo Zusammen,

habe mal wieder eine kurze Frage.

Kann ein Vermieter jederzeit fristgerecht kündigen, oder muss ein Grund wie z.B. Eigenbedarf vorliegen?

Danke und Gruß
karsten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Natürlich muss ein Kündigungsgrund vorliegen.
Nur der Mieter kann grundlos fristgerecht kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Gibt es da nicht diese Sonderregelung für Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter selbst eine Wohnung nutzt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schulze, Karsten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Fall handelt es sich um ein Miethaus mit 5 Parteien. Der Vermieter wohnt nicht selbst im Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Segler
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

wie ist der begriff "eigenbedarf" eigentlich definiert?

wäre folgedner fall eigenbedarf:

ein bekannter will eine 1-raum-wohnung von mir erwerben, diese wohung ist vermietet. er will die wohnung aber selbst bewohnen allerdings nur als zweitwohnung am WE. kann er dem mieter kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@Segler

Der Kündigungstatbestand setzt voraus, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, die zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn der Vermieter die ernsthafte Absicht hat, die Räume selbst als Wohnung zu nutzen oder diese einem Angehörigen zu überlassen (Nutzungs-/Überlassungswille) und wenn diese Absicht auf vernünftigen Erwägungen beruht (Nutzungs-/Überlassungsinteresse).

Das BVerfG betont in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich respektieren müssen und ihm nicht fremde Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung aufdrängen dürfen. Das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung ist aber gleichfalls Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG ; der Mietbesitz steht damit ebenfalls unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Es ist folglich im Einzelfall zu prüfen, ob das berechitgte Interesse des Vermieters an einer Eigenbedarfskündigung vorliegt. Ihr Beispiel für eine Eigenbedarfskündigung auf Grund einer vorgesehenen Nutzung als Zweitwohnung fällt allerdings nicht unter den o.g. Kündigungstatbestand, dazu ist vielmehr die Nutzung als Hauptwohnsitz notwendig.

MfG Grwuo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen