Kann der Vermieter entscheiden ? Teppich oder Linoleum ?

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann der Vermieter entscheiden ? Teppich oder Linoleum ?

Hallo zusammen,

bin sehr froh, soeben dieses Forum entdeckt zu haben, denn ich komm mit meinem vermieter überhaupt nicht mehr weiter. eigentlich ist er ja verpflichtet, den verschlissenen teppich (mit üblen flecken und brandlöchern) auszuwechseln, was er bis jetzt jedoch noch nicht einsieht. falls er sich doch dazu entschließen sollte: kann er allein entscheiden, ob teppich oder linoleum gelegt wird ? oder hab ich die möglichkeit, die entscheidung zu beeinflussen ?

vielen dank im voraus und viele grüße
Sia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Verschlissener Teppich und Flecken bzw. Brandlöcher sind zweierlei.

Der normale Verschleiß ist in der Tat mit der Miete abgegolten. Flecken und Brandstellen, sofern vom Mieter verursacht, sind jedoch von diesem und nicht vom Vermieter zu regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Sia,

wenn der Teppich mitgemietet ist, ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Der Teppich muss - je nach Qualität - alle 10-15 Jahre ausgetauscht werden, u.U. aber auch vorher. Ist der Teppich abgenutzt und der Austausch notwendig, schreiben Sie eine Mängelanzeige und bitten um Abhilfe, ggf. nehmen Sie eine Mietminderung vor.

Beim Austausch kommt nur ein gleichwertiger Ersatz in Frage, der Teppich sollte also nicht farblich abweichen oder sich qualitativ verschlechtern. Erst recht darf der Vermieter nicht einen Linoleumboden verlegen.

Paradoxerweise können Sie dem Vermieter aber nicht von vornherein verbieten, einen anderen Bodenbelag zu verlegen. Stattdessen können Sie den Bodenbelag erst nach der Verlegung bemängeln und ggf. eine Mietminderung vornehmen.

fix hat zurecht darauf hingewiesen, dass sich der Vermieter bei Ihnen anteilsmäßig Kosten erstatten lassen kann, wenn Sie den alten Teppich über das normale Maß hinaus abgenutzt haben, z.B. durch Flecken und Brandlöcher. Er muss aber auch nachweisen können, dass diese Verschlechterung erst nach der Übergabe an Sie eingetreten ist (i.d.R. durch ein Übergabeprotokoll) und folglich von Ihnen zu vertreten ist. .

MfG Gruwo

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure antworten. habt mir wirklich weiter geholfen.

was viell. noch wichtig gewesen wäre: die brandlöcher und flecken stammen nicht von mir, sondern sind ein überbleibsel des vormieters. ich habe den teppich folglich so übernommen. habe es bei einzug schon bemängelt, aber der vermieter hat mich damit abgespeißt, dass unter dem teppich linoleum liegen würde und er damit seine schuldigkeit getan hätte. habe aber im nachhinein festgestellt, dass der besagte linoleum nicht drunter liegt. jetzt hoffe ich mal, dass sich von vermieterseite da was tut...und er nicht wieder linoleum legen möchte....

gruß,
Sia

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