Hallo,
wir wohnen in einem Haus mit kleinem Garten. Eine Hecke, die aber gerade erst gepflanzt wurde und dem entsprechend noch klein ist, "zäunt" das Grundstück ab. Wir möchten nun hinter dem Haus und auch hinter der Hecke einen kleinen grünen Zaun setzen, den man kaum sehen kann von der Straße bzw von außerhalb. Der Zaun soll nur eingesteckt werden, könnte man also jederzeit wieder aus der Erde ziehen. Der Zaun soll nur dazu dienen, dass unser kleiner Zwergspitz nicht zur Straße kommt und weiß bis hier hin und nicht weiter. Meine Frage:
Gehört auch ein solcher Zaun, den man problemlos wieder entfernen könnte, schon zu baulichen Veränderungen, so dass er uns das verbieten kann ?
Im Mietvertrag steht, dass ein Zaun vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden muss.
Vielen Dank und liebe Grüße.
Kann Vermieter Zaun verbieten ?
Fragen zur Miete?
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Zitat:Im Mietvertrag steht, dass ein Zaun vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden muss.
Nach der Schilderung ist es ein Zaun.
Und die Klausel gilt doch auch als vereinbart.
Ich denke, dann muss man sie auch einhalten.
Offenbar ist ein Zaun nicht erlaubt.
Ein mobiler Zaun der nur während des Auslaufs aufgestellt wird, wäre sicherlich erlaubt.
Ein Zaun der fest mit dem Boden verbunden wird und stehen bleibt, könnte er untersagen.
Ansonsten könnte man ja einfach mal schriftlich nachfragen, eventuell erlaubt er es ja dennoch, wenn man im den Grund erklärt?
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Dass ein Zaun verboten ist, lese ich nicht raus, nur dass der VM informiert und seine Zustimmung geben will.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man nicht erst einmal diese Frage an den VM stellt und erst im Fall einer negativen Nachricht die rechtlichen Möglichkeiten abklopft!? Vielleicht sagt der direkt: "Ja, ist ok, stellen Sie Ihren Zaun".
Zitat:Dass ein Zaun verboten ist, lese ich nicht raus, nur dass der VM informiert und seine Zustimmung geben will.
Und bis dahin ist der Zaun erst mal nicht wirklich erlaubt ...
Zitat:Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man nicht erst einmal diese Frage an den VM stellt und erst im Fall einer negativen Nachricht die rechtlichen Möglichkeiten abklopft!?
Weil man ihm dann gleich die rechtlichen Fakten vorlegen kann. Da knicken dann viele ein ...
Ich sehe auch eigentlich keinen sachlichen Grund die Erlaubnis zu verweigern.
Man sollte sich daher zunächst vertragsgerecht verhalten.
Vielleicht gibt es ja aber auch keinen sachlichen Grund bei einem anderen Sachverhalt wo der Mieter sich geweigert hat.
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