Kann Miete nicht zahlen !!!

29. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
reallstuff
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Miete nicht zahlen !!!

Hallo ich habe eine Wohnung auf Hartz Vier gemietet und habe dann angefangen zu arbeiten .SO der erste Lohn wurde mir auf Lohnsteuer klasse 6 abgerechnet .Das heißt ich habe gerade mal so viel Geld bekommen wie ich miete Zahlen muss .

Wie kann ich den Vermieter am besten in einen Schreiben ihn schmackhaft machen das ich erstmal eine Miete im Rückstand bleiben muss und bis ich was angespart habe .
Ist es hilf reich ihn meine abrechnung zu sendne in der mann sieht das ich auf Lohnsteuer klasse 6 abgerechnet wurde ?????
P.S Vermiter droht zu klagen .

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Du solltest auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen.

Die rechtlichen Schritte, die er einleitet sind mit Kosten verbunden, die Du letzlich auch tragen musst.

Wenn Du ihm klar machen kannst, dass er seine Miete, wenn auch mit Verzögerung bekommt, dann wird er wahrscheinlich keine rechtlichen Schritte einleiten. Das ist nämlich auch für ihn mit einem Kostenrisiko und viel Arbeit verbunden.

Letztlich hängt das aber auch davon ab, ob der Vermieter schon negative Erfahrungen mit Mietern gemacht hat.

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo reallstuff,

ich war (auch ohne Hartz IV) schon mal in der Situation, daß ich im ersten Arbeitsmonat bedingt durch die falsche Steuerklasse deutlich weniger bekommen hatte, als ich angenommen hatte.

Vor dem Einzug war die Vorlage eines Gehaltsnachweises oder eines Arbeitsvertrages mit Gehaltsangabe gewünscht worden, was ich auch gemacht habe.

Als dann die erste Überweisung deutlich niedriger ausgefallen ist als eingeplant, habe ich diese meinem Vermieter gezeigt und um Zahlungsaufschub gebeten. Da er ja die Information hatte, wie hoch mein "richtiges" Bruttogehalt ist und sich daher ausrechnen konnte, daß das tatsächlich an der Steuerklasse liegt, sind wir auch schnell zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Einigung gekommen.

Setzt natürlich ein gewisses Vertrauen zum Vermieter voraus (wer läßt sich schon gern auf den Gehaltszettel schauen), aber den Versuch sollte es Dir wert sein, alle anderen Folgen einer Nichtzahlung sind deutlich schmerzhafter.


Gruß,

DerRitter

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#3
 Von 
reallstuff
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ja dann ist es das beste wenn ich ein schreiben auf setze und ihn den sachverhalt schildere .

Ps ja er hat schon schlechte erfahrung mit mietern gemacht (Zwangsräumung )

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Schlecht, aber ist er mit der Zwangsräumung dann an sein Geld gekommen ? Wahrscheinlich nicht,denn der pfändbare Betrag liegt über der Minimum Grenze von 980 Euro, wenn man als Vermieter Pech hat, bleibt man noch auf den Gebühren sitzen. Hast Du ein KFZ, kannst evtl. den Schein als Sicherung anbieten und ihn beruhigen. SEI NETT ZU IHM, biete ihm an, als Zins kostenlos den Rasen zu mähen u.ä.. Denn wenns dick kommt, musst Du auch noch ne Menge Gebühren und Verzugszinsen zahlen. Kannst Du evtl. die Wohnung mit einem Wochenendpendler teilen und dadurch Kosten sparen ? Suche nach Lösungen !

-----------------
"Chylla"

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#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Dann zeig' ihm einfach, daß Du nicht die nächste schlechte Erfahrung bist...das kann die Grundlage eines sehr angenehmen Mieter-Vermieter-Verhältnisses sein. :)

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Schreib doch dien Problem mal in das Forum hier:
Sozialrecht und staatliche Leistungen

Veilleicht kann Dir jemand noch einen Tipp
geben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Doofe Frage, aber warum wurde der erste Lohn auf Steuergruppe 6 abgerechnet?

Lohnsteuerkarte nicht rechtzeitig abgegeben oder doch Zusatzverdienst?

fragende Grüße

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

1. Sprich umgehend mit der Behörde, die bei Dir bisher für das ALG II zuständig war (AA oder Kommune). Vielleicht gibt es die Möglichkeit - ggf. auch auf Darlehnsbasis - dass die Miete zunächst von dort aus bezahlt wird.

2. Sofern Dein Vermieter nicht gerade irrsinnig weit entfernt von Dir wohnt, würde ich auf einen Brief verzichten. Such lieber das perönliche Gespräch und erkläre ihm Deine Situation unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung).

Im Übrigen schließe ich mich den Vorschlägen, insbesondere von Chylla, an.

Viel Erfolg,

Axel.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reallstuff
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Lohnsteuerkarte zu spät abgegeben ,kein neben verdinst

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Trailor85
das problem scheint sich bereits erledigt zu haben, die frage war aus august 2005;)

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