Kalte Wohnung - Kann ich mir einen Heizlüfter leihen, auf Kosten der Vermieterin?

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kalte Wohnung - Kann ich mir einen Heizlüfter leihen, auf Kosten der Vermieterin?

Hallo,
ich habe schon in anderen Beiträgen gestöbert, doch ich finde keine Antworten auf meine Fragen.
Deshalb:
Ich sitze nun seit drei Tagen in einer kalten Wohnung. Anfangs dachte ich, das wäre auf einen Bedienungsfehler meinerseits an der Nachtspeicherheizung zurück zu führen. Deshalb habe ich die Heizung von Vorgestern auf Gestern voll laden lassen. Gestern habe ich auch noch abgewartet...bei einer Höchsttemperatur von 15°C, da ich dachte, vielleicht springt sie ja dann abends an. Aber: nix da! Als ich dann heute von der Arbeit nach Hause kam, war meine Wohnung immernoch kalt. Ich rief also meine Vermieterin an und schilderte ihr alles. Auf ihr geheiß rief ich dann den Hausmeister an, welcher aber erst am Donnerstag Zeit hat. Daraufhin rief ich wieder meine Vermieterin an, da mir dies zu lange dauert und ich bis Donnerstag erfroren bin. Meine Wohnung ist mittlerweile 14°C kalt! Meine Vermieterin teilte mir mit, dass Sie einen Elektirker verständigt, welcher sich morgen mit mir in Verbindung setzen möchte.
Meine Frage ist, ob ich nicht jetzt schon einen Notdienst anrufen kann, welcher den Schaden behebt, natürlich auf Kosten der Vermieterin. Außerdem würde ich gerne die Miete am Ende des Monats mindern und habe mir eine Minderung von 80%, der Miete inkl. Nebenkosten, auf die Vier kalten Tage in meiner Wohnung ausgerechnet. Ist dies Vertretbar? Kann ich mir von dem Notdienst einen Heizlüfter leihen, auf Kosten der Vermieterin?
Entschuldigt meine lange Schilderung, doch das Schreiben schützt mich vor Unterkühlung.

Mit freundlichen Grüßen

Romling


P.S.: Ich friere mir den Allerwertesten ab...unerträglich diese Drecksbude!!!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...P.S.: Ich friere mir den Allerwertesten ab...unerträglich diese Drecksbude!!!...


kündigen. umziehen.

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#2
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das werde ich in nächster Zukunft mindestens in Betracht ziehen. Aber was kann ich, mit Bezug auf meine oben genannten Fragen, machen und was nicht. Was jedoch am wichtigsten ist: Wie komme ich am schnellsten zum Ziel - eine Wohnung mit höheren Temperaturen, als im Kühlschrank! Ohne mein Portmonee zu schröpfen!

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

heizlüfter

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#4
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, es wäre super wenn ich einen zur Hand hätte, doch deswegen habe ich gefragt, ob ich mir diesen bei einer Firma leihen kann und das auf Kosten der Vermieterin.

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

heizlüfter

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Heizlüfter?

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

den kleinen Heizlüfter gibts im Baumarkt ab 9,99 € .
dafür den VM behelligen ????
Und wenn du nun 3 Tage gewartet hast, kannst du leider nicht erwarten, dass dein VM sofort springt.
Rechtlich muss m.E. die Temperatur bei 18 C liegen. Und wenn du Miete kürzen willst, dann kündige das vorher an, mit Fristsetzung zur beseitigung des Mietmangels.
Wird der schnellstens behoben- Pech gehabt (eher Glück weil die Frösterei aufhört)!
Auch VM sind Menschen !!!

Wärmflasche, Decken, dicken Jogger an. oder bei Freunden einquartieren- zumindest bis Heizlüfter organisiert :-)

Gut, dass es nicht ganz so eisig ist
LG Mucke

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#9
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, das leuchtet ein! Wäre denn ab heute für jeden Tag eine Minderung von 80% angemessen?

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#10
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Soweit ich weiß liegen 15°C im unzumutbaren Bereich und der Vermieter ist ab dem Zeitpunkt zu dem er von dem Mangel erfährt in Verzug, mit Behebung des Mangels.

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