Kabelanschluß

27. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
patrice
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabelanschluß

Hallo! Wohnen zur Miete im Einfamilienhaus. Der Kabelanschluß läuft auf dem Namen des Vermieters und ist nicht im Mietvertrag eingetragen und in den Nebenkosten nicht berechnet. Dieser hat seit 2 Jahren nicht bezahlt. Jetzt sollen wir für die Summe von über 300€ aufkommen oder der Anschluß wid uns "gekappt". Müßen wir jetzt zahlen oder kann der Vermieter rangezogen werden. Er bürgt doch mit seinem Namen. Können wir denn jetzt selber auf unseren Namen einen Kabelanschluß anmelden, um der "Kappung" und der Zahlung zu umgehen? Hoffen auf viele Antworten. Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MJ
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.

Aufgrund dessen, dass euer Vermieter Vertragspartner ist, kann Kabel D euch auch nicht mit den Kosten belasten.
Kabel D hat einzig und allein das Recht die Kosten bei eurem Vermieter einzufordern. Euer Vermieter hätte euch die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weiterbelasten können, aber wenn er das nicht tut, ist das nicht euer Problem.

Sicherlich könnt ihr auf euren Namen die Versorgung des Hauses mit Kabel-TV beantragen. Fragwürdig ist hier nur, ob Kabel D dem Antrag unter Anbetracht der offenen Posten den Antrag annimmt. Die zicken in solchen Fällen gerne mal rum.

Andersrum gesehen, könnt ihr auch die Miete mindern, wenn euch tatsächlich der Anschluss abgedreht wird, da dann ja ein "Ausstattungsmerkmal" entfällt... ;-)

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