KFZ-Stellplatz nicht existent. Rückforderung Pauschale möglich?

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Moeses
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Stellplatz nicht existent. Rückforderung Pauschale möglich?

Hallo alle zusammen,

Ich ziehe aus meiner aktuellen Wohnung aus.
In meinem Mietvertrag ist in der Kaltmiete ein Stellplatz angegeben, welcher jedoch nicht existent ist und auch nie existent war.
Aufgefallen ist mir diese Sache erst jetzt, nach den etwa 40 Monaten, da mir bei meiner Wohngeldberechnung 25 € monatlich pauschal für den Stellplatz abgezogen wurden/werden.

Da es mir erst dadurch aufgefallen ist, was ich da überhaupt mehr zahle, frage ich mich, ob ich diese "üblichen" 25 € pro Monat nun für das Mietverhältnis zurückfordern kann oder ob ich dabei irgendetwas weiteres beachten muss.

Vielen Dank und ein gesundes Neues!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Moeses):
welcher jedoch nicht existent ist und auch nie existent war.

Uns das weis man jetzt woher genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Moeses
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Moeses):
welcher jedoch nicht existent ist und auch nie existent war.

Uns das weis man jetzt woher genau?


Der Vermieter verwies auf öffentlichen Grund als ich ihn fragte, wo denn der Stellplatz sei. (Also auf der Straße parken ist für ihn scheinbar ein Stellplatz)

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Moeses):
In meinem Mietvertrag ist in der Kaltmiete ein Stellplatz angegeben, welcher jedoch nicht existent ist und auch nie existent war.


Und wie bitte ist das genau (Wort für Wort) formuliert?

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#4
 Von 
Moeses
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Moeses):
In meinem Mietvertrag ist in der Kaltmiete ein Stellplatz angegeben, welcher jedoch nicht existent ist und auch nie existent war.


Und wie bitte ist das genau (Wort für Wort) formuliert?


§1 Wohnräume
[..]
2. Folgende [..] Anlagen können mitbenutzt werden:
Stellplatz

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

OK ... und wie kommen Sie jetzt auf die 25 €?

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#6
 Von 
Moeses
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
OK ... und wie kommen Sie jetzt auf die 25 €?


Da ich Wohngeld über die Stadt beantragte und mir bei der Berechnung der zuschussfähigen Miete 25 € mit der Begründung Stellplatz abgezogen wurden.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Moeses):
Zitat (von AltesHaus):
OK ... und wie kommen Sie jetzt auf die 25 €?


Da ich Wohngeld über die Stadt beantragte und mir bei der Berechnung der zuschussfähigen Miete 25 € mit der Begründung Stellplatz abgezogen wurden.


Ist der Stellplatz im MV mit 25 Euronen dotiert?

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich denke das Ding muss verschoben werden, da es ja eher die Wohngeldberechnung betrifft.

Ich würde mir jetzt vom VM ein Schreiben aufsetzen lassen, dass zur Wohnung eben kein Stellplatz gehört und dieses dem Amt überreichen mit der Bitte den Bescheid zu korrigieren.

-- Editiert von AltesHaus am 02.01.2018 20:46

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#9
 Von 
Moeses
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ist der Stellplatz im MV mit 25 Euronen dotiert?

Nein, jedoch kann man doch von einer üblichen Höhe einer Stellplatzmiete vor allem in einer größeren Stadt ausgehen.

Zitat (von AltesHaus):
Ich denke das Ding muss verschoben werden, da es ja eher die Wohngeldberechnung betrifft.

Ich würde mir jetzt vom VM ein Schreiben aufsetzen lassen, dass zur Wohnung eben kein Stellplatz gehört, dass dem Amt überreichen mit der Bitte den Bescheid zu korrigieren.

Dass man mit meinen Vermietern in irgendeine solche Richtung reden kann, vermute ich nicht, die stellen sich aktuell bei vielem quer und haben mich auch auf recht unmoralische und unfreundliche Weise zu kündigen, wobei ich ihnen doch auch sehr viele Rechte eingeräumt habe und mich zurücknahm. Deswegen möchte ich dies eigentlich auch nicht auf die Wohngeldstelle abwälzen.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Moeses):
Dass man mit meinen Vermietern in irgendeine solche Richtung reden kann, vermute ich nicht, die stellen sich aktuell bei vielem quer und haben mich auch auf recht unmoralische und unfreundliche Weise zu kündigen, wobei ich ihnen doch auch sehr viele Rechte eingeräumt habe und mich zurücknahm. Deswegen möchte ich dies eigentlich auch nicht auf die Wohngeldstelle abwälzen.


Das wird Ihnen nicht helfen, Sie werden in den sauren Apfel beißen müssen.

Ich gehe davon aus, dass die Wohnung genau bezeichnet wurde (Ort, Str. HausNr, Etage, Zimmer etc), wie ist es mit dem Stellplatz, wurde dieser auch bezeichnet? Wie sieht es überhaupt aus, gibt es Stellplätze am Haus? Private?

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#11
 Von 
Moeses
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Moeses):
Dass man mit meinen Vermietern in irgendeine solche Richtung reden kann, vermute ich nicht, die stellen sich aktuell bei vielem quer und haben mich auch auf recht unmoralische und unfreundliche Weise zu kündigen, wobei ich ihnen doch auch sehr viele Rechte eingeräumt habe und mich zurücknahm. Deswegen möchte ich dies eigentlich auch nicht auf die Wohngeldstelle abwälzen.


Das wird Ihnen nicht helfen, Sie werden in den sauren Apfel beißen müssen.

Ich gehe davon aus, dass die Wohnung genau bezeichnet wurde (Ort, Str. HausNr, Etage, Zimmer etc), wie ist es mit dem Stellplatz, wurde dieser auch bezeichnet? Wie sieht es überhaupt aus, gibt es Stellplätze am Haus? Private?


Es existieren keinerlei Stellplätze am Haus. Die Zeit vor dem Wohngeld hab ich ja auch mehr gezahlt als ich Leistungen erhalten habe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Moeses):
Da ich Wohngeld über die Stadt beantragte und mir bei der Berechnung der zuschussfähigen Miete 25 € mit der Begründung Stellplatz abgezogen wurden.

Irgendwelche (Phantasie) Abzüge eines Sachbearbeiters haben 0,0 Relevanz in der Angelegenheit.



Zitat (von Moeses):
jedoch kann man doch von einer üblichen Höhe einer Stellplatzmiete vor allem in einer größeren Stadt ausgehen.

Nö, nichtmal im Ansatz.
Das Recht einen Stellplatz nur mitzubenutzen, ist ja auch was ganz anderes als ein mitgemieter Stellplatz.



Da sind die Erfolgsaaussichten eher übersichtlich.
- man hat sich 40 Monate nicht darum gekümmert, also keine Gelegenheit zur Abhilfe gegeben
- der Preis ist ungewiss
- ob überhaupt was verbindliches bezüglich dem Stellplatz vereinbart wurde ist unbekannt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Moeses):
Es existieren keinerlei Stellplätze am Haus. Die Zeit vor dem Wohngeld hab ich ja auch mehr gezahlt als ich Leistungen erhalten habe.


Nach wie vor denke ich, dass dieses Thema nicht ins Mietrecht gehört.

Widerspruch gegen den WG-Bescheid einlegen. Begründung. Es gibt keine Stellplätze. Fertig.

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