Liebe Leute,
wie lange ist die Kündigungsfrist einer Wohnung bei einer Mietdauer von 13 Jahren?
3 oder 6 Monate?
Noch was anderes:
wenn ein Mieter seine Wohnung für ca. 1 Jahr untervermietet ()z.B. weil er beruflich in ne andere Stadt muß).
An wen wendet sich der UnterMieter, bei evtl. Anliegen oder bei auftretenden Schäden/Reklamationen in der Wohnung?
Ist dann der Vermieter (derjenige, der in dem Moment untervermietet) der Wohnung Ansprechpartner oder der Besitzer der Wohnung?
Vielen Dank
Olga
-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."
-- Editiert von +Olga+ am 15.08.2008 21:59:37
-- Editiert von +Olga+ am 15.08.2008 22:03:11
Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von 13 Jahren?
15. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2008 | 21:54
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 18x hilfreich)
Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von 13 Jahren?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. August 2008 | 22:47
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2041x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. August 2008 | 23:27
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 18x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Mir ging es darum zu erfahren, welche Kündigungsfristen Mieter und Vermieter jeweils einzuhalten haben. Die sind doch unterschiedlich, oder?
Untermieter: ja, der Vermieter weiß Bescheid, es gibt allerdings keine Hausverwaltung; der Vermieter ist also grundsätzlich der Ansprechpartner.
Gilt das auch für den Untermieter, obwohl dieser einen Vertrag mit dem eigentlichen Mieter abgeschlossen hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. August 2008 | 23:30
Von
Status: Praktikant (737 Beiträge, 104x hilfreich)
Untermieter hält sich an den eigentlichen Mieter.
Und jetzt?
Schon
266.998
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten