Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von 13 Jahren?

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)
Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von 13 Jahren?

Liebe Leute,

wie lange ist die Kündigungsfrist einer Wohnung bei einer Mietdauer von 13 Jahren?
3 oder 6 Monate?

Noch was anderes:
wenn ein Mieter seine Wohnung für ca. 1 Jahr untervermietet ()z.B. weil er beruflich in ne andere Stadt muß).
An wen wendet sich der UnterMieter, bei evtl. Anliegen oder bei auftretenden Schäden/Reklamationen in der Wohnung?
Ist dann der Vermieter (derjenige, der in dem Moment untervermietet) der Wohnung Ansprechpartner oder der Besitzer der Wohnung?

Vielen Dank
Olga

-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

-- Editiert von +Olga+ am 15.08.2008 21:59:37

-- Editiert von +Olga+ am 15.08.2008 22:03:11

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die Antwort. :)

Mir ging es darum zu erfahren, welche Kündigungsfristen Mieter und Vermieter jeweils einzuhalten haben. Die sind doch unterschiedlich, oder?

Untermieter: ja, der Vermieter weiß Bescheid, es gibt allerdings keine Hausverwaltung; der Vermieter ist also grundsätzlich der Ansprechpartner.
Gilt das auch für den Untermieter, obwohl dieser einen Vertrag mit dem eigentlichen Mieter abgeschlossen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Untermieter hält sich an den eigentlichen Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

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