zuerst hat die Tochter des Vermieters in der Wohnung gewohnt, dann zog sie aus, weil sie irgendwo studierte und die Wohnung wurde wieder vermietet. Die Vermieter haben nicht darauf hingewiesen, das die Tochter irgendwann wieder einziehen wird. Jetzt nach 3 Jahren erfolgt die kündigung des Mieters aufgrund des Eingenbedarfs für die gleiche Tochter die vorher schon dort wohnte. Wobei zu erwähnen ist, das die Wohnung niemals gemietet worden wäre, wenn man gewußt hätte, das man nach 3 Jahren wieder ausziehen muß! Hinzu kommt noch, das jetzt behauptet wird, die Tochter habe die ganze Zeit über bei den Eltern gewohnt und bräuchte jetzt ihre eigene Wohnung in der Nähe der Eltern. Geht das so einfach?
Kündigung wegen Eigenbedarf - Geht das so einfach?
26. November 2002
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Frage vom 26. November 2002 | 22:39
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf - Geht das so einfach?
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#1
Antwort vom 27. November 2002 | 16:26
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Es muß tatsächlich ein Eigenbedarf des Vermieters bestehen. Dann ist die Kündigung auch in Ihrem Fall rechtens.
MfG
Klaus Stadler
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