Hallo,
ich bin am 01.08.2008 mit meiner Lebensgefährtin und Ihrer Tochter in ein Haus meiner Eltern zur Miete eingezogen.
Das Haus stand am Anfang des Jahres zur Zwangsversteigerung.
Nach aussage meiner Eltern wurde die Zwangsversteigerung aufgehoben weil sich keine Käufer gefunden haben (liegt zum teil an der Lage).
Dann haben sie einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen. Da der Makler keine Käufer gefunden hat haben meine Eltern das Haus zum 01.08.08 an uns vermietet.
Der Makler hat Anfang Oktober Interessenten gefunden die heute zur Besichtigung da waren. Nach einem Gespräch mit dem Makler stellte sich heraus das der Interessent das Haus sofort kaufen möchte.
Der Makler sagte wenn wir nicht freiwillig ausziehen wird der Käufer Eigenbedarf anmelden und uns raus klagen.
Kann der Käufer uns einfach so raus klagen? Müssen wir uns selber eine neue bleibe suchen? Und was ist mit den entstandenen kosten für die Renovierung und Umzug?
Wir wollen eigentlich nicht ausziehen weil meine Lebensgefährtin gerade erst 100 km zu mir gezogen ist und weil ihre Tochter seit 01.08.08 hier in den Kindergarten geht.
Sollen wir uns einen Anwalt nehmen oder klein bei geben?
Vielen dank schon einmal im vorraus
lg
Kündigung wegen Eigenbedarf - Kann der Käufer uns einfach so raus klagen?
10. Oktober 2008
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Frage vom 10. Oktober 2008 | 18:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf - Kann der Käufer uns einfach so raus klagen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2008 | 18:53
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
quote:
Kann der Käufer uns einfach so raus klagen?
Mit Einhaltung der Kündigungsfrist und ordnungsgemäß begründeter Kündigung... selbstverständlich!
quote:
Müssen wir uns selber eine neue bleibe suchen?
Wer sonst ?
quote:
Und was ist mit den entstandenen kosten für die Renovierung und Umzug?
was soll damit sein? Der Käufer des Hauses muss sie jedenfalls nicht zahlen.
Ich würde empfehlen, mit dem käufer zu verhandeln. Da für ihn ein Räumungsprozess auch mit erheblichen Kosten und Mühen verbunden wäre, ist er vielleicht bereit, Euren freiwilligen Auszug finanziell zu unterstützen.
das ist aber reine Verhandlungsbasis und kein Rechtsanspruch.
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