Hallo,
wir haben 2 Garagen gemietet, die wir in einem Haus ohne eigenes Grundstück in Innenstadtlage dringend brauchen.
Nun haben wir uns über den Vermieter (eine gaststätte) beim Ordnungsamt wg. ständiger Lärmbelästigung beschwert und bekommen nun die Retoure in Form von Kündigung der garagen innerhalb von ca. 3 Wochen(Kündigung eingegangen am 08.07.2002, wir sollen die Gargen bis zum 31. 07.2002 räumen).
Ist diese Frist ok und können wir etwas gegen diese Kündigung unternehmen?
Vielen Dank für ratschläge..
smetro
Kündigung einer Garage
7. Juli 2002
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Frage vom 7. Juli 2002 | 14:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung einer Garage
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#1
Antwort vom 9. Juli 2002 | 13:13
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte Frau Metro,
zur Beantwortung Ihrer Frage müßte man wissen, ob die Garagen im Zusammenhang mit Wohnraum oder separat vermietet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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