Kündigung durch Eigenbedarf

11. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dietmar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Eigenbedarf

Wir wohnen seid 8 Jahren in einer Wohnung haben vor 2 Jahren bedingt durch Nachwuchs das Appartement nebenan mitgemietet.
Wir haben eine schriftliche Zusage für das Appartement bis mind. 2005 und für die Wohnung eine mündliche Zusage bis mind. 2005 dort wohnen zu können.
Aus diesen Grunde haben die Wohnungen zusammengelegt (ca. 100qm) und mit Zustimmung der Vermieterin umgebaut.
Die Vermieterin hat den 1. Wohnsitz immer noch offiziell in unserem Appartement lebte aber eine zeitlang mit ihrem Mann in Spanien.
Jetzt lebt sie in Scheidung und hat uns aus diesem Grund zum 30. Juni 2003 die Wohnung und das Appartement mit der Begründung Eigenbarf aus familiären Gründen gekündigt.

Was können wir machen.

Gruß

Dietmar

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