Kündigung Zeitmietvertrag

10. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
doity
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Zeitmietvertrag

Hallo,

Ich hätte gerne gewusst, ob dieser Zeitmietvertrag vorzeitig , d.h. z.B. wg. Mängeln,kündbar ist.
Eine Freundin hat einen ZMV befristet bis 03.05 abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine "Dachbodenwohnung", dessen Eingangstür der Fussboden ihrer Küche ist. Der Herd und der Kühlschrank stehen im einem "Schrank" unter der Dachschräge, die Toilette ist von der Art her ein Camping-Klo. Der MV ist als Büro-Raum deklariert.
Ferner hat sie gerade die Schule beendet und arbeitet entweder über eine Zeitarbeitsfirma oder ist Arbeitslos. Da sie mittlerweile einen Freund hat, ist diese "Wohnung" zu klein. Im MV steht der Grund für die Zeitliche berfristung (anschl. Renovierung oder Verkauf).

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RAin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ihr die Mängel bei Vertragsschluß bekannt waren keine Chance! Die Frage ist allerdings, ob sich die "Wohnung" überhaupt als solche bezeichnen darf. Evtl ist sie zur Vermietung als Wohnraum gar nicht zugelassen, wer weiß...

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