Wir haben einen ZMV über 5 Jahre und haben bereits eine 4 jährige Tochter. Unsere gemietete Wohnung hat ein Kinderzimmer (3 Zi-Whng.) und hat insgesamt ca. 74 qm. Meine Frau ist jetzt im drittem Monat Schwanger. Kann ich wegen Platzmangel frühzeitiger aus dem Vertrag aussteigen oder muss ich voll die restlichen 1 1/2 Jahre absitzen?
Kündigung ZMV bei Schwangerschaft?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Benötigt ein Mieter wegen der Geburt eines Kindes eine größere Wohnung, so kann er einen Zeitmietvertrag vorzeitig aufkündigen, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter benennnt (z.B. LG Landshut 13 S 1760/94
).
In gravierende Fällen (besondere Härte) ist der Vermieter nach ständiger Rechtssprechung verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet.
Geeignet heißt in diesem Fall, das dieser in der Lage ist, den Mietzins zu zahlen. Der Vermieter hat dann eine angemessene Überlegungsfrist, um dies zu prüfen. Ist der Mieter geeignet, so muß der Vermieter ihn zwar immer noch nicht akzeptieren, allerdings kann er dann vom alten Mieter keine weiteren Mietzinszahlungen verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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