Kündigung ZMV bei Schwangerschaft?

17. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
funok
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ZMV bei Schwangerschaft?

Wir haben einen ZMV über 5 Jahre und haben bereits eine 4 jährige Tochter. Unsere gemietete Wohnung hat ein Kinderzimmer (3 Zi-Whng.) und hat insgesamt ca. 74 qm. Meine Frau ist jetzt im drittem Monat Schwanger. Kann ich wegen Platzmangel frühzeitiger aus dem Vertrag aussteigen oder muss ich voll die restlichen 1 1/2 Jahre absitzen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Benötigt ein Mieter wegen der Geburt eines Kindes eine größere Wohnung, so kann er einen Zeitmietvertrag vorzeitig aufkündigen, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter benennnt (z.B. LG Landshut 13 S 1760/94 ).
In gravierende Fällen (besondere Härte) ist der Vermieter nach ständiger Rechtssprechung verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet.
Geeignet heißt in diesem Fall, das dieser in der Lage ist, den Mietzins zu zahlen. Der Vermieter hat dann eine angemessene Überlegungsfrist, um dies zu prüfen. Ist der Mieter geeignet, so muß der Vermieter ihn zwar immer noch nicht akzeptieren, allerdings kann er dann vom alten Mieter keine weiteren Mietzinszahlungen verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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