hallo,
kann ich meinen mietvertrag zur mitte des monats kündigen ? wo ist das gesetzlich festgehalten, welcher paragraph?
was sollte man sonst beachten bei wohnungskündigung, in der formulierung und auch sonst so? habe gehört, dass vemieter manchmal gerne noch etwas geld von der kaution herausschlagen wollen.
mfg
AntonW
Kündigung Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, nur zum Monatsende kann gekündigt werden, § 573c Abs. 1 S. 1 BGB
.
Formulierung "zum 31.XX.XX". Wichtig: Einschreiben/Rückschein oder sonstiger Nachweis.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
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Und vor allem: Was hat das mit dem Kündigungsschreiben zu tun?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
stimmt das so, nur zum monatsende?
ich bin am 15. eines monats eingezogen, daher müsste ich die wohnung auch zur mitte des monats kündigen können?
--- editiert vom Admin
Zu viel Langeweile? Oder wieso landet dein beitrag in diesem Thread und nicht im Papierkorb?
und nun zum thema: glücklicherweise ist das gesetz das eine, und die praxis das andere. mein vermieter lässt höchstwahrscheinlich mit sich reden diesbezüglich.
...diesbezüglich...
wasbezüglich?
bzgl. der kündigungsfrist (ob zum monatsende oder zum 15.), logischerweise. -dies- war thema des postings.
wenn ich mich richtig entsinne ist meine vormieterin ebenfalls an einem 15. ausgezogen.
ich hab gestern falsch geparkt
quote:
mein vermieter lässt höchstwahrscheinlich mit sich reden diesbezüglich.
Jetzt stellt sich aber schon die Frage, wieso du nach den gesetzlichen Bestimmungen fragst, obwohl du davon ausgehst, dass die fuer deinen Fall gar nicht von Belang sind.
Gruss
CAM
--- editiert vom Admin
ja, deshalb musste ich nur die Hälfte des Bussgeldes bezahlen
--- editiert vom Admin
Ist doch ganz einfach. Im BGB steht eindeutig zum Monatsende. (DDR-Altverträge lasse ich jetzt mal außen vor)
Ansonsten bleibt es Dir und dem Vermieter überlassen zu vereinbaren was Ihr wollt.
Da könnt Ihr den Vertrag auch zum 21. eines Monats enden lassen. Wenn Ihr Euch einig seid ist das kein Problem.
Aber wirklich. Wieso fragen Sie erst nach genauen §§, wenn Sie sich ohnehin nicht daran halten müssen? Und warum lesen Sie den § nicht einfach nach, wenn Sie dem nicht glauben?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
Schön. Und was hat das mit der Kündigungsfrist zu tun?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Deckt sich übrigens mit meinen Erfahrungen.
Wie geht das, wenn man seit 10 Jahren in ein undderselben Wohnung wohnt?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Och Leute, habt Euch doch mal wieder lieb. Das ist doch jetzt albern.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
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