Kündigung Mietvert. f. gewerbl. Räume

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Peter Reinhard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvert. f. gewerbl. Räume

Ich habe seid dem 15.10.1999 für 5-Jahre fest einen Mietvertrag
für gewerbliche Räume. Doch seid 31.09.2002 gibt es kein
Gewerbe (Gewerbeabmeldung) mehr. Ist denn dieser Vertrag
noch gültig? Mein Vermieter will seine Miete ,doch ich sehe
es nicht ein diese privat zubezahlen .
Gibt es dafür eine Rechtssprechung ?

Dank im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kaan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Mieter kann seinen Mietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der erwartete Umsatz ausgeblieben ist. Der Fall: Der Mieter hatte ein Ladenlokal in einem Einkaufszentrum gemietet. Als der Gewinn hinter seinen Erwartungen zurückblieb, kündigte er den Mietvertrag. Zu Unrecht. Denn soweit keine Nebenabreden getroffen wurden, trägt der Mieter das Risiko der Umsatzentwicklung. Dies gilt auch für die Herabsetzung des Mietzinses wegen Nicht-erreichens des erwarteten Umsatzes (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07. Dezember 1995, 10U 18/95).

Andererseits ist die in einem Formularmietvertrag enthaltene Regelung, daß der Verzug mit nur einer Mietzinsrate oder “einer Warenrechnung” ein Recht zu fristlosen Kündigungen begründet, wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam. Denn Voraussetzung dafür ist, daß das Vertrauens-verhältnis der Mietvertragsparteien nachhaltig zerstört ist (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 1996, 10 U 142/93 ). Kündigen kann der Vermieter aber auch dann, wenn der Mieter über eine längere Zeit die Miete unpünktlich zahlt (§ 554a BGB ) oder mit mindestens zwei Mieten in Rückstand gerät (§ 554 BGB ).

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag.
Der Vermieter trägt nicht das Risiko
(ist ja schließlich keineWohltätigkeitseinrichtung sondern auch jemand der ein Geschäft machen möchte, wie Sie auch)
sondern derjenige der das Gewerbe
betreibt, das ist ja klar.

Wäre das Gewerbe erfolgreich gewesen,
würden Sie ja nun auch nicht verstehen,
wenn der Vermieter ihnen den Vertrag
kündigen würde.

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