Jahresnebenkostenabrechnung zu spät

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zempfman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresnebenkostenabrechnung zu spät

Hallo liebe Leute.

Bei mir hat sich folgendes zugetrage:

Ich habe am 30.9.2008 den Mietvertrag für meine Wohnung unterschrieben. Die erste Jahresnebenkostenabrechnug kam allerdings erst im Juni 2010, eben für den Zeitraum der Heizperiode von 2008 bis 2009.

Im Mietvertrag selbst steht aber: "Nach Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums sind derartige Nachforderungen des Vermieters ausgeschlossen.Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat."

Das hört sich in meinen Ohren an, als wenn er auf den Kosten sitzenbleibt...

Die Jahresnebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr (2009-2010) habe ich auch bis heute nicht erhalten.

Wie genau ist das jetzt von Rechtswegen?
Muss ich trotzdem zahlen, oder nicht?
Vor allem, muss ich auch für den Zeitraum 2009-2010 zahlen??

Danke für eure Antwort

Gruss

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Zempfman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Abrechnungszeitraum ist nicht genau definiert, deswegen wird sich das wohl nach einiger Recherche im Netz auf den Zeitraum der Heizperiode September bis April stützen...

Im Mietvertrag steht: "Der Vermieter erteilt dem Mieter über die Nebenkosten einmal pro Jahr(in der Regel zu jedem Jahresanfang für das vorangegangene Jahr) eine Nebenkostenabrechnung" ...mehr nicht

Und die Abrechnug vom letzten Jahr, die noch nicht da ist, ist auch zu spät?

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
eben für den Zeitraum der Heizperiode von 2008 bis 2009.

Kann man das vielleicht noch mit Daten würzen ?



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#5
 Von 
Zempfman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in der Abrechnung steht :
Abrechnungszeitraum 01.10.2008-31.08.2009,
Abrechnung erstellt am 10.07.2010

Da fällt mir gerade noch etwas ein.
Ich wohne in einer der Wohnungen eines Hauses mit 3 Wohnungen.

Über uns andere Mieter, unter dem Dach des Hauses wohnt allerdings der Sohn des Vermieters.
Da der Vermieter recht redselig ist und ein Mitteilungsbedürfnis hat, erzählte er mir irgendwann, dass sein Sohn umsonst im Haus wohnt.
Also auch keine Nebenkostenabrechnug erhält...

Wie verhält sich das denn? Zahle ich (wenn ich zahlen würde) seine Kosten in der Nebenkostenabrechnug mit?
Kann ich gerichtlich dagegen angehen?

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zempfman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst also, er hätte für den Zeitraum 01.10.2008-31.08.2009 Zeit gehabt mir die Rechnung bis spätestens 31.08.2010 zuzustellen, falls das der Fall ist, war es ein Verständnisfehler meinerseits...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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