Jahresnebenkostenabrechnung

7. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Houseuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahresnebenkostenabrechnung

Hallo,
vor etwa 2 Wochen habe ich von der Energieversorgung die jahresnebenkostenabrechnung (Wohne seid 1.November 2004 in der Wohnung) für Gas und Strom bekommen! Da heisst es(wir bezahlen für 66 qm 30€ Strom und 70 € Gas)das wir für dir 2 Monate 136 € nachzahlen sollen! Das haut schonmal irgendwie nich hin, da wir kaum daheim sind!Kann ich da irgendwas machen?


2.Unsere Heizung hat an einer Stelle am Anfang wo raus getropft,ich habe der Vermieterin gesagt das sie sich darum kümmern soll.Sie hat gesagt das sie was macht! Nix is passiert. jetzt habe ich herausgefunden das durch das Leck in der Heizungsanlage Luft in die Heizkörper gekommen ist.Ich nehme mal an das wir deswegen so viel nachzahlen sollen!
es hat immer ziemlich gedauert bis die ganze Bude warm geworden ist! Kann ich da irgendwie Geld von der Vermieterin fordern???
Wäre für Hilfe sehr dankbar!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du bedenken, dass die 70€ für Gas ein Jahresdurchschnitt sind. Der November und Dezember sind Heizmonate, in denen natürlich auch hohe Heizkosten anfallen können.

Nach DIN 4713 entfallen auf den November und Dezember zusammen 28% der jährlichen Heizkosten. Bei angenommenen monatlichen Heizkosten von 70€ im Jahresdurchschnitt wären das 235,20€ für die beiden Monate. Das sind dann schon einmal 95€ Nachzahlung. Wenn der Verbrauch an Strom und Heizung jetzt noch etwas überdurchschnittlich bei Euch ist, dann lässt sich eine Nachzahlung von 136€ leicht erklären.

Luft im Heizkörper führt normalerweise nicht zu erhöhten Heizkosten. Eure Vermutung kann ich daher nicht teilen und sehe auch keine Möglichkeit, Geld von der Vermieterin zu fordern.

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Sollte es sich dagegen doch so zugetragen haben, wie Sie schreiben, also höhere Heizkosten durch unterlassene Reparatur der Heizung trotz Mängelanzeige, dann können Sie vom Vermieter diese höheren Kosten als Ihren Schaden ersetzt verlangen.

Anspruchsgrundlage ist § 536a Abs. 1 BGB .

Gruß
Harry!

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#3
 Von 
suppenhuhn
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Achtung vieleicht solltet Ihr erst einmal überprüfen, wann Eure Heizung das letzte mal gewartet worden ist. So wie sich Euer Bericht anhöhrt handelt es sich um eine GEH die jährlich gewartet werden muss (umlagefähige Betriebskosten) zu diesen Wartungsarbeiten zählt auch das Befüllen der Anlage. Also ganz so einfach wird die Sache wohl nicht werden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

@harry und suppenhuhn

Ihr habt im Prinzip Recht. Die Beweisführung wird in diesem Fall aber nicht gelingen und für die Höhe des Schadens ist der Mieter beweispflichtig.
Aus technischer Sicht gibt es nämlich keinen Grund, warum sich die Heizkosten durch Luft im System erhöhen sollten.

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