Internet in Eigentumswohnung

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493743-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet in Eigentumswohnung

Hi. Habe eine Frage.
Ein Bekannter wohnt in einer Eigentumswohnung. Dort gibt es eine Hausverwaltung. Er hat und er Wohnung zwar eine telefondose welche aber laut Telekom nicht angeschlossen ist. Er hat auch Kabelanschluss aber es wurde durch Unitymedia bestätigt das er mit der qualität des tv Signal kein Internet bekommen kann. Jetzt steht er da und bekommt über keinen Weg Internet Zugang. Was ist sein Recht um an einen Internetzugang zu kommen. Gibt es nicht sowas wie das Recht auf Internet. Das Haus selbst ist von Unitymedia komplett im Keller ausgestattet. Scheinbar wurde allerdings wohl irgendwann die hausverkabelung nicht korrekt durchgeführt. Wer muss hier jetzt für die korrekte Instandsetzung zahlen? Egal ob Telefonanschluss über tae Dose oder Unitymedia Anschluss.

Vielen Dank.

Falls es da eine Rechtsgrundlage gibt bitte den Paragraphen angeben damit ich den in den Brief an die Hausverwaltung schreiben kann.

Danke.

Marco

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Ansprechpartner ist eigentlich der Vermieter. Oder hat der explizit die HV als Bevollmächtigten benannt?

Was genau steht zum Thema Internet und TV Anschluss im Mietvertrag?



Zitat (von go493743-79):
Gibt es nicht sowas wie das Recht auf Internet.

Wird ihm ja auch nicht verwehrt.
Es gibt halt nur kein Recht das Internet auf einem bestimmten Weg zu bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go493743-79):
Ein Bekannter wohnt in einer Eigentumswohnung.

Zur Miete oder Eigentümer?
Es gibt kein Recht auf Internet im Bezug auf die Wahl des Übertragungsweg, jedoch als Eigentümer hat er Recht auf Einsicht der Unterlagen.
Zitat (von go493743-79):
Egal ob Telefonanschluss

Der Telefonanschluss bis zur ersten TAE ist Sache des Netzbetreiber, wo man früher mal auch darauf bestehen konnte, das der Netzbetreiber diese auf seine Kosten verlegt.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html

Mit dem Grundrecht im TKG ist allerdings kein Anspruch auf Internet, also muss man rechnen das die Telekom einen nur einen Telefonanschluss schaltet, sofern kein D1 Empfang möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen