Hi. Habe eine Frage.
Ein Bekannter wohnt in einer Eigentumswohnung. Dort gibt es eine Hausverwaltung. Er hat und er Wohnung zwar eine telefondose welche aber laut Telekom nicht angeschlossen ist. Er hat auch Kabelanschluss aber es wurde durch Unitymedia bestätigt das er mit der qualität des tv Signal kein Internet bekommen kann. Jetzt steht er da und bekommt über keinen Weg Internet Zugang. Was ist sein Recht um an einen Internetzugang zu kommen. Gibt es nicht sowas wie das Recht auf Internet. Das Haus selbst ist von Unitymedia komplett im Keller ausgestattet. Scheinbar wurde allerdings wohl irgendwann die hausverkabelung nicht korrekt durchgeführt. Wer muss hier jetzt für die korrekte Instandsetzung zahlen? Egal ob Telefonanschluss über tae Dose oder Unitymedia Anschluss.
Vielen Dank.
Falls es da eine Rechtsgrundlage gibt bitte den Paragraphen angeben damit ich den in den Brief an die Hausverwaltung schreiben kann.
Danke.
Marco
Internet in Eigentumswohnung
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 22:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Internet in Eigentumswohnung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Ansprechpartner ist eigentlich der Vermieter. Oder hat der explizit die HV als Bevollmächtigten benannt?
Was genau steht zum Thema Internet und TV Anschluss im Mietvertrag?
ZitatGibt es nicht sowas wie das Recht auf Internet. :
Wird ihm ja auch nicht verwehrt.
Es gibt halt nur kein Recht das Internet auf einem bestimmten Weg zu bekommen.
#2
Antwort vom 23. Juni 2018 | 09:24
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatEin Bekannter wohnt in einer Eigentumswohnung. :
Zur Miete oder Eigentümer?
Es gibt kein Recht auf Internet im Bezug auf die Wahl des Übertragungsweg, jedoch als Eigentümer hat er Recht auf Einsicht der Unterlagen.
ZitatEgal ob Telefonanschluss :
Der Telefonanschluss bis zur ersten TAE ist Sache des Netzbetreiber, wo man früher mal auch darauf bestehen konnte, das der Netzbetreiber diese auf seine Kosten verlegt.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html
Mit dem Grundrecht im TKG ist allerdings kein Anspruch auf Internet, also muss man rechnen das die Telekom einen nur einen Telefonanschluss schaltet, sofern kein D1 Empfang möglich.
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