Instandsetzung Badezimmer

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Agnes24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandsetzung Badezimmer

Seit dem 01.02.2005 haben wir eine Mietwohnung angemietet, die laut Mietvertrag als unrenoviert deklariert ist. Das Badezimmer ist mittlerweile ca. 25-30 Jahre alt und es wurde bis dahin nicht erneuert. Der Vermieter hat es uns überlassen die Badeausstattung auszusuchen und er wird dann diese bezahlen (wir bauen dann die Sachen ein). Bezüglich der Höhe der Ausstattung wolle er nur "gute" Dinge. Also haben wir uns nicht so preisgünstige Sachen ausgesucht. Nun will er aber höchstwahrscheinlich nur die Badewanne, die Duschtasse, die Toilette und die Waschbecken bezahlen. Er meint die Duschkabine sei nun doch zu teuer und wir bräuchten ja eigentlich keine. Er würde das auch so handhaben. Meine Frage lautet nun: Ist er nicht verpflichtet eine Duschtasse mit Duschkabine zu stellen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Vermieter ist hier zu gar nichts verpflichtet, solange die Badezimmerausstattung noch gebrauchsfähig ist.

Ansonsten muss er sich an die vertraglichen Vereinbarungen halten.

Eine Duschkabine gibt es also nur, wenn das so vereinbart wurde.

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#2
 Von 
Agnes24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Duschkabine ist aber nicht mehr funktionstüchtig, d. h. sie ist kaputt.

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