Instandhaltung/Reinigung der Dachrinne

31. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Anne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltung/Reinigung der Dachrinne

Wir wohnen seit einem halben Jahr in einem Haus, das bei Einzug - außen wie auch innen - in einem sehr schlechten Zustand war. U. a. war die Dachrinne mit altem Eichenlaub völlig verstopft; der Ablauf der Regenrinne war teilweise bereits mit Humus verstopft.
Wir reinigten die Dachrinne von den Blättern, leider ist die Rinne allerdings schon in einem so schlechten Zustand, daß sie verstärkt
Löcher und Undichtigkeiten aufweist.
Unser Vermieter meint nun, daß wir für den schlechten Zustand der Regenrinne verantwortlich sind; hat allerdings die Dachrinne stellenweise erneuern lassen.
Müssen wir eigentlich, da es sich hier um Außenanlagen handelt, die Reinigung der Dachrinne alljährlich auf unsere Kosten vornehmen lassen. Über einen Tip wären wir sehr froh!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
in8967
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

mich würde interessieren, was sich daraus ergeben hat. Ich habe ein ähnliches Problem. Mein Vermieter erwartet, dass ich die Regenrinne im 5. Stock unterhalb meines Balkons regelmässig reinige und den Spalt unterhalb der Terassenabeckung und der Regenrinne frei von unerwünschtem Bewuchs halte. Man kann sich nur über die hohe Brüstung lehnen und mit längerem Gerät versuchen dranzukommen oder unter der Balkonbrüstung versuchen durchzugreifen, wobei der Abstand 3,5 - 7 cm beträgt.

38x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rainer Amend
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 19x hilfreich)

Gibt es Verordnungen oder Urteile die besagen, in welchen Intervallen eine Dachrinne zu reinigen ist ?

Sind Schäden, die als Folge einer verstopften Dachrinne auftreten, zu ersetzen ?

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
in8967
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

in meinem Fall gibt es inzwischen ein Urteil: der Vermieter ist für die Regenrinne und alles, was sich ausserhalb der Balkonbrüstung befindet zuständig. Es gab einen Ortstermin des Gerichts, der dieses Ergebnis zustande brachte. Urteil kann gerne bei mir abgerufen werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

... sollte hier nicht eine Regelung ähnlich der beim Wegerecht greifen, nämlich dass alle Berechtigten sich die Kosten für die Instandhaltung zu teilen haben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
enni24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, wir haben bei uns auch gerade einen Rechtsstreit. Wenn bei Euch im Mietvertrag unter Betriebskosten der Punkt DACHRINNENREINIGUNG aufgeführt ist, müsst ihr für die Reinigung aufkommen. Entweder selber oder wird vom Vermieter gemacht. Steht nix drin, haftet der Vermieter.

1x Hilfreiche Antwort

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