Inkassobüro wegen Mietzahlung???

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christian F.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobüro wegen Mietzahlung???

Hallo,

meine Oma hat aus steuerlichen Gründen ein Häuschen in den blühenden Landschaften des Ostens gekauft und vermietet.

Leider kriegt die alte Dame es nicht immer mit, ob Ihre Mietezahlungen eingehen und nun hat sich herausgestellt, dass Ihr ein Mieter (der mittlerweile ausgezogen ist) noch weit über 5000 Euro Miete schuldet.

Kann man mit so einer Forderung an ein Inkassobüro gehen oder gibt es geschicktere Wege? Was passiert mit den Kosten des Inkassobüros, wenn die Forderung nicht eingetrieben werden kann?

Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß
Chris

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

wenn die Mietschulden unstreitig sind, würde ich immer empfehlen, einen Mahnbescheid für die offene Forderung zu beantragen. Wichtig zum Ausfüllen des in allen gängigen Schreibwarenläden erhältlichen Formulars wäre, ob die Mietzahlung mit der Angabe geleistet wurden, für welchen Monat die Miete gezahlt sein soll. Ist dies nicht der Fall, werden Zahlungen auf die älteste Forderung verrechnet. Sollte eine Zahlungsverfügung angegeben sein, muß genau aufgeführt werden, welche Monate nicht bezahlt worden sind.

Wenn das ganze ohne Schwierigkeiten über die Bühne geht, kann man einen vollstreckbaren Titel innerhalb von 6 - 7 Wochen in den Händen halten und mit diesem dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Das Ausfüllen des Mahnbescheides wird auf dem Formular genau erklärt, eigentlich kann nix schiefgehen.

Wenn es weitere Fragen gibt, dann bitte einfach melden.

Gruß
Daniel Scholdei

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