Inhalt eines nichtvermieteten Kellers

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Inhalt eines nichtvermieteten Kellers

Ich stelle fest: Vor einem Keller haengt ein Schloss, was hinter der Tuier ist weiss ich nicht.

Der Keller wurde nicht vermietet; es kommt also Niemand rechtmaessig mit einem Mietvertrag oder was aehnlichem um die Ecke.

Was ist nun mit dem Inhalt ? Kann ich den einfach verwerten (falls er was wert ist) ?

Kann sein, dass gewisse Mietnomaden den Keller in Beschlag nahmen. Die Mietnomaden scheinen schon ausgeflogen zu sein ... ; vielleicht kommen sie gar nicht wieder.




-- Editiert Koenig Arthur am 08.01.2014 09:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mach einen Hausaushang, in dem du mitteilst, dass der betreffende Keller nicht vermietet ist, aber von jemandem in Beschlag genommen wurde und setze darin eine Frist von 1 Woche, den Keller zu räumen. Danach wirst du die Räumung ohne weitere Fristsetzung veranlassen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was ist nun mit dem Inhalt ? Kann ich den einfach verwerten (falls er was wert ist) ?
Natürlich nicht, das Eigentum wurde bestimmt nicht aufgegeben, was für eine Frage.
Oder meinst du, ein beispielsweise in deiner Einfahrt abgestelltes Fahrrad dürftest du auch einfach einkassieren, nur weil es unerlaubt dort stand?

Den Ratschlag mit dem Aushang unterstütze ich, nur die Frist von einer Woche ist hier deutlich zu kurz (der vermeintliche Mieter könnte im Urlaub sein e.t.c.); ein Monat sollte aber ausreichen.

Am sichersten wäre, wenn der Mieter gefunden würde. Mal einige Ideen:
- Aushang sowohl im Hausflur (schwarzes Brett o.ä.) als auch direkt an der Tür
- Recherche bei den Nachbarn, ob irgendjemand weiß, wem der Krempel gehört
- 2. Schloss anbringen - dann kann der Mieter auch nicht mehr an seine Sachen
- Schloss aufbrechen und in dem Kellerraum nach Hinweisen auf den Eigentümer suchen

Stefan

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

1 Monat finde ich zu lang, zwei Wochen sollten eigentlich reichen. ;-)

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#4
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Also: Welche Frist nun ? Was ich auf meinem Grund u. Boden finde, gehoert erstmal mir .
==> Gabs nicht ein Gesetz in der Art ?

Ist ja nicht so, dass das Zeug oeffentlich anzufinden waere.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Was ich auf meinem Grund u. Boden finde, gehoert erstmal mir .
==> Gabs nicht ein Gesetz in der Art ?


Nein und nicht das ich wüßte.
Wenn also jemand auf deinem Grundstück sein Auto parkt (vielleicht weil er nicht gesehen hat, dass es ein Privatgrundstück ist), dann ist das ab sofort dein Auto? Nette Logik.

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