Hallo!
Ich weiß, dieses Thema...!
Aber trotzdem brauche ich eure Meinung bzw. Hilfe.
Folgendes....im Mietervertrag wurde handschriftlich folgender Satz "beigefügt":
Es wurde verhandelt, daß die Wohnung bei Einzug in fachmännisch renovierten Zustand übergeben wurde, und beim Auszug vom Mieter in fachmännisch renovierten Zustand übergeben werden muß.Holzwerk muß weiß gestrichen und lackiert werden.Über diese Individualvereinbarung wurde verhandelt, und vom Mieter akzeptiert.
Nun möchte ich ausziehen, nach 4 Jahren.Vor 2 Jahren hat der Vm das Haus an eine Immobilienfirma verkauft.
Muß ich renovieren?
Individualvereinbarung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Über diese Individualvereinbarung wurde verhandelt
Warst Du da nicht zugegen ?
Der MV ist weiterhin gültig, also wirst Du Dich dran halten müssen was Du unterschrieben hast.
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Danke,Herr oder Frau Dinsche.Dies ist eine klare Aussage.Ich dachte nur, dass ich die Indvv. mit dem damaligen Vm verhandelt habe und diese jetzt halt hinfällig wäre ...Vor allen Dingen,weil auch andere Mieter des Hauses solche Vereinbarungen haben--nur anderer Wortlaut,bzw.Satzstellung.V.Dank
Blöde Antworten wie in der 1.Antwort(M....) kann ich mir selber geben...
Blöde Antworten wie in der 1.Antwort(M....) kann ich mir selber geben...
Nur zu, Übung macht den Meister.
Vielleicht lernst Du dann auch Fragen von Antworten zu unterscheiden.
(Manchmal erkennt man sie schon an dem '?')
Wenn diese Vereinbarung wegen dem Eigentümerwechsel hinfällig wäre, dann müsstest Du Dir gleichzeitig die Frage stellen, ob nicht auch der komplette MV dadurch ungültig ist..;)
Der Erwerber übernimmt automatisch den Mieter und den dazu gehörenden MV, ohne diesen auf den neuen Namen umschreiben lassen zu müssen.
Du könntest den neuen Eigentümer vorher natürlich fragen, ob er die Renovierung weiterhin so wünscht, oder ob er was anderes mit dieser Wohnung vor hat.
P.S. Morthy, ich musste ja gar nicht so lange warten, bis eine Deiner unsinnigen Fragen kommt DANKE!
-- Editiert von Dinsche am 04.03.2008 14:09:39
Was war denn an der Frage unsinnig ?
Oh Mann... Weil klar ist, dass Juli anwesend war, Du sie nur mit dieser Frage lächerlich machen wolltest, und das war unnötig. Es gibt eben Menschen, die nicht wissen, was passiert, wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Meine Frage bezog sich ausdrücklich auf
Über diese Individualvereinbarung wurde verhandelt
Was hat das mit einem Eigentümerwechsel zu tun ?
und was passiert bei dem Eigentümerwechsel ?
Gelten dann Verträge nicht mehr?
Genau.Sonst hätte ich mich wohl kaum an dieses Forum gewendet.:-)
Ich wollte nur eine oder mehrere sachliche Meinungen....
Wichtig ist nur, dass darüber verhandelt und unterschrieben wurde, und diese Dame wollte jetzt nur wissen, ob dies trotz Eigentümerwechsel weiterhin gilt.
NUR diese Frage sollte beantwortet werden und nicht Deine.
Ich wollte nur eine oder mehrere sachliche Meinungen....
Auf welche Frage ?
Ob Du renovieren mußt ?
Dann zitier mal alles (wörtlich), was in Deinem Vertrag zu Schönheitsreparaturen steht.
Hast Du überhaupt schon mal renoviert ?
Wie sieht die Bude aus ?
Irgendwelche Beschädigungen ?
Wände evtl. bunt gestrichen ?
und was passiert bei dem Eigentümerwechsel ?
@ det11
An diesem Tag donnert und blitzt es
Dinschibaby, merkst was?
Schon lange. Ihr habt Langweile und ich noch ein paar Minuten Zeit
NUR diese Frage sollte beantwortet werden
Ziehe ich in Zweifel. Lies mal den Titel des Threads.
Die Klausel mit den Schönheitsreparaturen wurde durchgestrichen.
Das heißt, Du warst lt. Vertrag ausschließlich
zu einer Schlußrenovierung verpflichtet ?
Nötigenfalls auch erst in 30 Jahren ?
scheint wohl so.Ich habe noch eine Thema - siehe Bodenbelag???
Die damalige Vermieterin und ihr Mann waren wirklich sehr nett und kinderlieb....Die mochten uns wirklich gut leiden...ja,so was gibt bzw. gab es auch:-)
Sorry,wegen eben...wollte sie bzw. dich nicht angreifen....
Bin halt neu hier und auf "blöde" Sachen nicht vorbereitet gewesen.
Tja, Juli,
das läuft m.E. jetzt darauf hinaus, wer die besseren Nerven hat.
Die 'Individualvereinbarung' wäre (zumindest nach Meinungen in der Literatur) schon angreifbar. Andererseits wärst Du vertraglich nur zu der Schlußrenovierung verpflichtet gewesen; laufende Renovierungen hätte lt. BGB der Vermieter tragen müssen. Man kann also durchaus der Auffassung sein, daß Du durch diese Konstellation ausreichend 'entnachteilt' bist, um die Schlußrenovierung durchführen zu müssen.
Die Frage ist also, wer möchte weniger einen Prozeß deshalb führen ? Du oder Dein Vermieter ?
Da Dein Vermieter ja offensichtlich mehrere von diesen Verträgen hat, könnte es für ihn schon von Interesse sein, an einem Fall mal zu testen, ob sie rechtswirksam sind.
Also, wie sieht die Bude aus ?
Irgendwelche weiteren Beschädigungen ?
Bunte Wände ?
--- editiert vom Admin
also,die "Bude" ist eine Altbauwohnung in einem guten Zustand.Die 2 Kinderzimmer sind blau gestrichen - klar,dass ich die weiß streichen muß und auch werde.Keine Diskussion.Das Holzwerk wurde vor vier Jahren in Elefantengrau? lackiert.Es sind einige Gebrauchspuren! bis zu einem halben Meter Höhe!(Kinder).Die Farbe kriegt der Maler nicht mehr hin....Muß ich deshalb alle!?Türen + Rahmen jetzt weiß lackieren lassen?
Ach Juli,
Du wirst uU noch Rechtsgeschichte schreiben.
Die Gerichte haben bisher nur zu farbigen Wänden geurteilt.
Aber ich kann mir schon vorstellen, daß elephantengraue Türen und Rahmen nicht 'durchgehen' werden.
Sprich einfach erst mal mit dem Vermieter.
Die hat der damalige Vm elefantengrau lackieren lassen!Und ich soll die jetzt lt. Indivv weiß lackieren???Würde ja gerne den alten Vm diesbezüglich fragen,lebt aber leider! nicht mehr.Hab´dies halt einfach damals übersehen!!!Der neue Vm will sie aber weiß haben!!!Ich weiß,alles nicht so einfach....Aber der neue Vm ist nicht gerade ein Traumvm,deshalb wollen wir ja auch da raus!Kassiert nur Miete und Nk,rechnet nichts ab seit 2 Jahren,und kümmert sich auch sonst um nichts.Mittlerweile wären wir die 6! Mieter, die das Haus verlassen werden!Neuvermietungen finden gar nicht mehr statt!!!!
Die hat der damalige Vm elefantengrau lackieren lassen!
Das würde die Sache natürlich grundsätzlich ändern.
Also sind wir wieder bei der Wirksamkeit der Individualvereinbarung.
(Was ist denn mit der Ehefrau des alten Vermieters ?)
Ausgewandert oder so.Keine Ahnung-keiner weiß was!:-(
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