Ich habe meine Abrechnung für 2016 bekommen. Die Ablesewerte der ISTA erscheinen relativ unrealistisch. Ich soll fast 400 € nachzahlen. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
Dazu muss ich sagen, dass bei der Ablesung die Zähler getauscht wurden und ich auch Ablesenachweis bekommen habe. Und wenn ich Widerspruch einlegen sollte, muss ich das bei der ISTA machen oder der Vermieter bzw. die Verwaltung. Zb. im Schlafzimmer habe ich im letzten Jahr gar geheizt und soll über 900 Einheiten verbraucht haben. Im Vorjahr waren es 0 Einheiten und in den Jahren davor zwischen 100 und 200 Einheiten.
Ich sage schon mal danke fürs Lesen und für Tipps.
ISTA-Abrechnung
Fragen zur Miete?
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Hast Du die Zählerstände verglichen?
Widerspruch legst Du bei deinem Vertragspartner ein. Das ist der Vermieter.
Ich kann die Zählerstände nicht mehr vergleichen, da die Zähler bei der letzten Ablesung getauscht wurden und damit nicht mehr vorhanden sind. Ich kann nur noch auf die alten Abrechnungen zurück greifen.
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ZitatIch kann die Zählerstände nicht mehr vergleichen, da die Zähler bei der letzten Ablesung getauscht wurden :
Und man hat sich die Zählerstände nicht notiert?
Sann lautet die Antwort auf die Frage
ZitatLohnt es sich Widerspruch einzulegen? :
wohl eher "nein".
Das würde nur Sinn machen, wenn man tatsächlich was in der Hand hätte.
Also erkennbare Rechenfehler, Zahlendreher, Fehlablesungung.
Ein simples "ich hab mehr verbraucht, da muss was falsch sein" reicht nicht.
der Ableser war so schnell wieder weg, ich habe nicht daran die Stände aufzuschreiben. Ich könnte nur vergleichen wenn die alten Zähler noch da wäre, die haben immer die Vorjahresverbrauch und den Verbrauch im laufenden Jahr angezeigt, da hätte ich kontrollieren können. Ansonsten hätte ich nur die Abrechnungen der Vorjahre, die immer geringer waren.
ZitatIch soll fast 400 € nachzahlen. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? :
Ohne Anhaltspunkte bringt es wohl kaum was.
Man kann höchstens mal vom Vorjahr ausgehen und vielleicht wegen dem kalten Winter eine Aufschlag je nach Dämmung des Gebäude berücksichtigen.
Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen und zahlen. Mein Vermieter kann nichts dafür. Und er ist so nett und hat in 20 Jahren die Kaltmiete nie erhöht.
Auch konnte ich heute in Erfahrung, dass er als einziger Vermieter in WEG nicht verkaufen will.
ZitatUnd er ist so nett und hat in 20 Jahren die Kaltmiete nie erhöht. :
Nun, wenn man das mal hochrechnet, was da gespart wurde ...
Zitatder Ableser war so schnell wieder weg, ich habe nicht daran die Stände aufzuschreiben. :
Kann man ja beim nächsten mal direkt nach dem aufstehn machen oder am Abend voher. Die Abweichungen dürften ja nur marginal sein. Am besten Foto machen.
Zitat:ZitatUnd er ist so nett und hat in 20 Jahren die Kaltmiete nie erhöht. :
Nun, wenn man das mal hochrechnet, was da gespart wurde ...
Zitatder Ableser war so schnell wieder weg, ich habe nicht daran die Stände aufzuschreiben. :
Kann man ja beim nächsten mal direkt nach dem aufstehn machen oder am Abend voher. Die Abweichungen dürften ja nur marginal sein. Am besten Foto machen.
Das werde ich auf jeden Fall machen.
Ich habe nochmal eine Frage. Ich habe ja die Abrechnung von meinem Vermieter zugeschickt bekommen. Nun habe ich gestern mal eine Kopie der ISTA-Abrechnung bei der Hausverwaltung angefordert, auch für 2015.
Und siehe da, die Abrechnungen, die mir zugefaxt worden, waren neueren Datums als die mir vorliegenden und auch geringer. Für 2015 hatte ich lt. Vermieterabrechnung 1440 zu zahlen, auf der neueren Rechnungen sind es nur 849 €. Und für 2016 ist die vom Vermieter 1733 € und die von der Verwaltung 1444 €.
Habe ich da eine Möglichkeit die Abrechnung anzufechten? Auch die für 2015?
> grundsätzlich ist eine Einwendung immer dann möglich, sofern die Einwendungsfrist noch nicht abgelaufen ist (Zugang der entsprechenden Abrechnung plus 12 Monate)
M.E. gibt es auch in deinem Fall keine Ausnahme, denn hättest du früher von deinem Einsichtsrecht Gebrauch gemacht, dann hättest du einen Fehler auch innerhalb der Einwendungsfrist feststellen und einwenden können
> vorher prüfen: handelt es sich tatsächlich bzgl. der einzelnen Kostenpositionen um die gleiche Abrechnung?
oft kommt von ISTA/Heizkostenerfassungs-/abrechnungsdienstleister nur die Abrechnung über die warmen Betriebskosten und über die kalten Betriebskosten wird vom Verwalter/Vermieter abgerechnet
> dazu WEG-Besonderheit: für die Grundsteuer ist jeder Eigentümer persönlich Zahlungspflichtiger, diese Kostenposition läuft also i.d.R. nicht über die WEG-Abrechnung
> möglich wäre auch, dass die der Vermieterabrechnung zugrundeliegende Abrechnung später noch einmal geändert werden musste - da müsste man ggf. dann nochmal genauer hinterfragen
Wenn du eigene (Denk)Fehler ausgeschlossen hast, dann konfrontiere doch einfach deinen Vermieter damit, dass offensichtlich zwei unterschiedliche Abrechnungen mit zwei unterschiedlichen Abrechnungsergebnissen vorliegen - und dass er dir immer die jeweils für ihn günstigere weiterberechnet hat.
Entweder kommt er dann ins Stottern oder er kann dir erklären, warum das so richtig sein sollte.
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