Wir wollen uns 2 (Labor)Beagles anschaffen.
Im Mietvertrag steht:
Tiere dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters gehalten werden. Die Einwilligung kann, wenn Unzuträglichkeiten aufträten, widerrufen werden.
Ziervögel und Zierfische darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.
Wir Wohnen in ein 4 Familien Haus in einer 3 Zimmer Wohnung mit 86qm.
Wir hatten den Vermieter gefragt, und der meinte ja denk schon.
Vor 2 Tagen meinte er denn nein mit den Gründen, das die Wohnung neu Renoviert sei ( die haben wir bei unserem Einzug renoviert vor 6 monaten),Beagles schlecht treppen steigen können wenn se älter werden,das wir sie denn tragen müssten.
Also für mich sind das keine vernünftige Gründe.
Der Vermieter Wohnt selber im Haus mit drin und hat ein Hund und eine Katze.Unsere Nachbarin hat 4 Katzen.
Warum dürfen wir den Nicht unsere Hunde haben???:(
Kann man da nicht was machen???
Ich würd doch so gern die Hunde haben.
MFG Honigbluete
Hundehaltung!!!???
17. Juli 2003
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2003 | 16:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hundehaltung!!!???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2003 | 02:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Soweit ich mich belesen habe sieht es wie folgt aus:
Ein Passus im Mietvertrag "Tierhaltung ist unzulässig" ist rechtswidrig, also nicht gültig.
Hiermit würde dir der Vermieter also auch die Haltung von Fischen oder Hamstern verbieten können - dies darf nicht sein.
Sofern nicht ausdrücklich die Haltung von Katzen bzw. (hier) Hunden untersagt ist, sollten sie sich unproblematisch einen Hund zulegen dürfen.
siehe: http://home.solution-service.de/~schroer/raptor5/petlaw/pet_inte.htm
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