Hilfe muss vor Gericht! Schwieriger aber interessanter Fall!

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
justice2004
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe muss vor Gericht! Schwieriger aber interessanter Fall!

Hallo an alle, hatte vor 2 Tagen diesen Beitrag schon mal reingestellt, meharis hat mir geantwortet, hat ein wenig geholfen doch sind noch fragen offen. Wer kann helfen? Bitte... weiss ist lanhg beschrieben, ist aber glaube ich ein interessanter Fall!

Wohne seit 5 Jahren in einer Mietwohnung. Das Haus wurde saniert und die Wohnungen sollten einzeln verkauft werden. Im Dezember 2003 besichtigten (2 Tage vorher per Telefon angemeldet) ein „Käufer“, meine „Vermieter“ und die „Mutter des Vermieter“ (nicht angemeldet) meine Wohnung.

Ich sagte lediglich das ich plane im Sommer bzw. Herbst auszuziehen, und legte meine Situation als Doktorand dar und erzählte von der Problematik einer Promotion im Fachbereich BWL....und das dinge manchmal länger dauern würden als man plane. Es war ein lockeres aus Höflichkeit geführtes Gespräch bei dem es Einrichtungsstile, Afrikanische Kunst und das Leid einer Promotion ging, nicht um definitive Sachverhalte wie ein definitive geplanter Auszug!

Im Februar 2004 gab es ein Gespräch mit dem potenziellen Käufer das man sich einigen könnte einen Mietaufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis abzuschließen, wo im groben ich am 01.11.2004 ausziehen würde und er eine Abfindungszahlung von 2.000 Euro zahlen würde und weiter Details.

Ende März (nach dem ablesen der Wasseruhr von Verkäufer und Käufer) legte der Käufer mir den MAV vor, wo einiges (unter anderem der Auszugtermin) nicht so war wie abgesprochen. Ich korrigierte den Vertrag und gab ihn (leider, habe somit keinen schriftlichen Beweis dafür) zurück und sagte das wenn er ihn so neu schreiben würde ich den MAV so unterschreiben würde.

Am 28.3.2004 kam ein Schreiben in dem der Käufer (Neue Vermieter) plötzlich behauptet in dem Gespräch im Dezember 2003 sei ein Mietaufhebungsvertrag zustande gekommen und ich bis zum 30.06.2004 die Wohnung zu räumen habe. Darüber hinaus erklärt er „rein hilfsweise die ordendliche Kündigung des Mietverhältnissess wegen Eigenbedarfs gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB “ (Auszug aus seinem Schreiben) und erwartete einen Mitteilung des Übergabetermins bis zum 30.04.2004.

Am 1.4.2004 wurde Käufer ins Grundbuch eingetragen und laut Brief vom Verkäufer wurde die Wohnung zum 1.4.2004 verkauft.

3.4.2004 Telefonat in dem man nochmals über den abzuschließenden MAV sprach.

Ich antwortete prompt per Einschreiben auf das Schreiben vom 28.3.2004. In diesem Schreiben wiedersprach ich nochmals schriftlich das ein MVA zustande gekommen war und führte mehrere Gründe auf warum die Kündigung von ihm nicht legitim ist (u.a. noch nicht Eigentümer zur Zeit der Kündigung; Sperrfrist des Eigenbedarfs bei Eigentumserwerb; keine ausreichende Begründung des Eigenbedarfs; Bemühung eines irrelevanten Paragraphen; Vorkaufsrecht wurde Mieter nicht angeboten)

Am 30.6.2004 kam ein Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit der Forderung die Wohnung unverzüglich zu räumen, da im Dezember ein MAV zustande gekommen sei. Fristsetzung 31.07.2004

Am 31.07.2004 schrieb ich (per Einschreiben) das ich das Räumungsbegehren ablehne und begründete warum (u.a. das ich auch mündlich nie einem MAV ausgesprochen habe.

Nun am 21.9.2004 habe ich eine Einladung vom Gericht bekommen  Die Gegenseite führt an das unter 2 Zeugen (Verkäufer und die Mutter des Verkäufers) ein MAV zustande gekommen sei. Streitwert 3000 Euro!

So, ich sehe den Fall recht eindeutig zu meinen Gunsten, doch gibt es ja immer Tretminen.

1) Der Kläger war zur Zeit des angeblichen“ MAV nicht Eigentümer, also müsste wenn der Verkäufer klagen und nicht er.

2) Warum verhandeln wir über einen MAV wenn schon im Dezember ein MAV zustande gekommen sein soll?

3) Auch wenn für einen MAV Formfreiheit gilt, warum hat er damals nicht auf einen schriftlichen Vertrag bestanden und warum hätte ich ihn abschließen sollen, wo wäre mein Vorteil gewesen so etwas 8 Monate vorher zu unterschreiben in meiner Situation.

4) Die Zwei Zeugen die er anführt sind im Interessenskonflikt, und der Verkäufer ist nicht gerade als seriös zu betrachten.

Frage nun, wie eindeutig ist der Fall? Wie sind die Zeugen zu bewerten? Wenn es zu Aussage gegen Aussage kommt gilt dann non liquid und in dubio pro reo? Kann deren „Falschaussage“ mich kaputt machen?

Also über Hinweise wäre ich sehr dankbar, würde gerne alleine zum Gericht gehen, oder ist da ganz von abzuraten? Ja werdet sicher sagen um Gottes willen?!?

Und noch ne Frage aus reinem Interesse: Wenn doch alle Mietgeschichten (nicht gewerblich) der Schriftform bedürfen, z.b. eine Kündigung (einseitig) wie kann es dann sein das ein Mietaufhebungsvertrag (beidseitig) mündlich gemacht werden kann, damit kann ich ja alles umgehen, und wie in diesem fall, das man mir nicht Kündigen kann wird einfach so etwas behautet (also doch einseitig)!

Um antwort wäre ich dankbar, da ich diese Woche das Schreiben ans Gericht abschicken muss

Christof

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Käufer muß die Vertragsaufhebung beweisen. Dazu kann er sich auch der benannten Zeugen bedienen.

Der Richter ist aber nicht daran gebunden, deren Aussage zu glauben.

Und es gibt, wie Du schon richtig aufführst, einige Punkte, die am Mietaufhebungsvertrag zweifeln lassen.

Hat Dich der Käufer eigentlich auf Räumung "Zug um Zug" gegen Zahlung von Euro 2000 verklagt, oder will er jetzt von der vereinbarten Abfindung nichts mehr wissen?

Grundsätzlich ist die Rechtslage einfach. Lediglich die Tatsachenbasis ist schwer zu ermitteln. Ein Anwalt mag da hilfreich sein, notwendig finde ich ihn bei einem wortgewandten Akademiker wie Dir nicht unbedingt.

Vermutlich wird es diese Woche nur um eine "einvernehmliche Lösung" gehen (oder sind die Zeugen schon geladen?).

Und falls Du beim AG verlierst, kannst Du immer noch einen RA für die Berufung beim Landgericht beauftragen. (Falls nicht die Verfahrensdauer dafür sorgt, daß Du ohnehin ausziehen willst).

Da solltest Du aufpassen. Falls das Verfahren solange dauert, daß Du das Interesse an der Wohnung verlierst, läufst Du Gefahr, auch die Euro 2000 zu verlieren. Also halte Dich gegenüber dem Käufer mit Auszugsplänen bedeckt...

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