Hilfe mein Vermieter lässt mich nicht ausziehen!!!

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497079-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe mein Vermieter lässt mich nicht ausziehen!!!

Einen wunderschönen guten Tag ihnen allen.

Ich bin Vanessa 22 Jahre und lebe in Niedersachsen (soltau).
Und habe ein großes Problem, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen, denn wenn ich ehrlich bin, weiß ich wirklich nicht weiter und bin auch echt mit den Nerven am Ende...


Und zwar, wohne ich seit Mitte Sommer 2015 in meiner 2,5 Zimmer Wohnung auf 53qm...
Es war zu Anfang alles gut mit meinen Vermieter...
Bis er angefangen hat mir Sachen zu unterstellen, ich würde ja zuviel Besuch haben, wäre super laut, ich soll schuld daran sein das die Mitteltür (glastür im hausFlur) zu heftig an die Wand gehauen wurde, so das da Löcher in die Wand gekommen sind .. ein gummi nubsen war leider nicht an der wand... was ich auch nicht kenne... sonst findet man das überall, eben weil ed mal passieren kann..
Er unterstellt mir auch, das ich Leute bei mir wohnen haben.
Bei einem Persönlichen Gespräch um das er mich krampfhaft gebeten, Nein mich sogar genötigt hat, das er jeden Raum um 40 Euro teurer für mich machen will...
Er hat auch schon 2x unerlaubt meine Wohnungstür aufgeschlossen... einmal hatte ich von meiner besten Freundin den Sohn bei mir gehabt mein Partenkind, da hat er auch an der Tür geklopft gehauen und sehr sehr oft geklingelt, so das wir beide wirklich Angst bekommen haben, und ich den kleinen erstmal beruhigen musste... und als es dann ruhiger wurde, habe ich gemerkt... Das er die Tür aufgeschlossen hatte und bei mir im Flur stand..... Ich war so fassungslos.. leider habe ich nicht die Polizei gerufen, obwohl das jetzt 2x passiert ist und ich ihm gesagt habe, das ich es beim nächsten mal tuen werde, er lässt von der hausmeisterin meinen müll kontrollieren und durchsuchen, in der Hoffnung er hat bald was gegen mich in der Hand.
Zusätzlich, als ich die Wohnung bezogen habe, waren da einige Mängel, die er meinte reparieren zu wollen ( kaputtes Laminat im Wohnzimmer). Hat er natürlich nie repariert, genauso wie er jetzt behauptet, das es meine schuld sein würde.
Im übergabeProtokoll, sollte es laut seiner Aussage ja drinnen stehen, also das mit dem Boden... aber siehe da, es stand da nichts drinnen!

Und ich habe 3 Leute, die bei der Übergabe/ bei allen Gesprächen dabei wahren. Und alles bezeugen können, das er mir versucht Sachen zu unterstellen.

Also Besuch, habe ich am Tag vielleicht 1-2x gehabt von meiner besten Freundin mit Kind, meinem besten Kumpel oder mein Freund ..
Dazu muss ich sagen (ich wohne da eigentlich nicht mehr) aber dazu komme ich noch..


Mein Freund und ich (1 Jahr zusammen), haben seit dem 01.04.2018 zusammen eine gemeinsame Wohnung bezogen die noch über ihn läuft, wir sind beide wegen unserer Arbeit in eine andere Stadt gezogen.
Natürlich, habe ich meinem Vermieter eine Email geschrieben, das ich das mietverhältnis zu ihm vom 01.04.2018 an kündige und meine Kündigungsfrist somit bis zum 01.07.2018 geht...

Es war ALLES ok, er hat mich ja sogar angebettelt, das ich endlich ausziehen soll, das so mit uns nicht geht und ich mir dringend eine neue Wohnung suchen soll...
Das kam uns allen schon sehr komisch vor..
Denn genau jetzt, streigt er! Versucht mit allen Mitteln und wegen, das ich aus diesem mietverhältnis einfach nicht raus komme. Das amt kann mit auch nicht helfen, die nehmen das alles nur hin, und zahlen unnötig weiter Geld zu ihm ihn...
Leider ist ein Anwalt für meine noch Verhältnisse viel zu teuer... Ich beziehe sgb2 II... was mir so schön ziemlich unangenehm ist zu zu geben... und habe endlich einen Ausbildungsplatz in mrinrm traumberuf gefunden... und er, lässt es alles einfach nicht zu, und lehnt immer wieder meine Kündigung ab... Ich bin wirklich mit meinen nerven am Ende... Ich könnte vieles noch hinzufügen... aber ich möchte einfach nur noch, dass das alles ein Ende hat, denn das was er mit mir und den beteiligten abzieht (Mom (bürge) meinem freund und mir/ den kleinen) ist eine wahre Zumutung... Denn 2 Wohnungen kann ich nicht tragen... wozu auch... Ich bin da jetzt 4 Monate nicht mehr und langsam gehe ich wirklich dran kaputt...
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen..
( im übrigen, hat das Kind, nun Angst alleine zu sein...)

Liebe Grüße Vanessa

-- Editiert von fb497079-1 am 06.08.2018 17:43

-- Editiert von fb497079-1 am 06.08.2018 17:49

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb497079-1):
Natürlich, habe ich meinem Vermieter eine Email geschrieben, das ich das mietverhältnis zu ihm vom 01.04.2018 an kündige und meine Kündigungsfrist somit bis zum 01.07.2018 geht...

Und das war das dümmste, was du gemacht hast. Du hättest die Kündigung schriftlich verfassen, unterschreiben und per Einwurfeischreiben abschicken müssen, denn Kündigungen per Mail, Fax, Telefon usw. sind ungültig. Hole die Kündigung nach, aber mache das richtig, dann läuft der Mietvertrag zwar bis 30.11., aber du bist diese Wohnung los.

-- Editiert von Liane46 am 06.08.2018 17:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Es macht ja keinen Sinn zu schreiben ob was dumm war oder nicht. Aber Recht hat Liane, die Kündigung muss "in echt" also mit Papier und Unterschrift, dann per Einwurf-Einschreiben dem VM zugestellt werden

Zusätzlich zur Kündigung selber, bitten Sie um Zustimmung zur sofortigen Untervermietung, da Sie die Kosten nicht mehr alleine tragen können und dann suchen Sie sich für die Zeit einen Untermieter, hier aufpassen mit dem Untermietvertrag, keinen einfach runterladen oder per EMail, hier muss alles korrekt laufen.

Gehen Sie zum Gericht, holen Sie sich nen Beratungsschein wegen der Mietsache und lassen Sie die Sache von einem Anwalt durchprüfen, evtl kann er hier Schützenhilfe leisten und bekommt sie früher aus dem Vertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb497079-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihn natürlich nicht nur eine Email geschrieben. Ich habe ihn auch eine schriftliche Kündigung per Post, leider ohne einschreiben... zukommen lassen.

Das war das erste mal, das ich eine Wohnung gekündigt habe.

Hatte noch nie mit so einer Situation zutun.
Aber man lernt ja auch dazu ^^.

Er hatte ja auch schon zurück geschrieben, meinte er nimmt die Kündigung nicht an.

-- Editiert von fb497079-1 am 06.08.2018 19:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb497079-1):
Ich habe ihn natürlich nicht nur eine Email geschrieben. Ich habe ihn auch eine schriftliche Kündigung per Post, leider ohne einschreiben... zukommen lassen.


Na dann, kann doch gewiss jemand bestätigen, dass Sie das getan haben? Ihr Lebensgefährte zum Beispiel?

Zitat (von fb497079-1):
Er hatte ja auch schon zurück geschrieben, meinte er nimmt die Kündigung nicht an.


Seien Sie doch so nett und schreiben hier, was wortwörtlich der VM geschrieben hat, dann können wir Ihnen gewiss Tipps geben ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na dann, kann doch gewiss jemand bestätigen, dass Sie das getan haben?

Selbst, wäre es nutzlos. Die Zustellung muss bestätigt werden, nicht der Versand.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbst, wäre es nutzlos. Die Zustellung muss bestätigt werden, nicht der Versand.


Ja ... aber da war ja auch eine Antwort vom VM

Zitat (von fb497079-1):
Er hatte ja auch schon zurück geschrieben, meinte er nimmt die Kündigung nicht an.


... und das hört sich doch recht vielversprechend an oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
und das hört sich doch recht vielversprechend an oder?

Ich hatte das so aufgefasst, das das die Antwort auf die E-Mail war.
Wenn nicht hat man sogar einen sehr guten Zustellnachweis ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sehe ich auch so. im Wortlaut der verweigerung der Annahmen könnte der Schlüssel zum Glück liegen

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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