Hilfe Eigenbedarfkündigung !!!!!

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe Eigenbedarfkündigung !!!!!

Hallo,

ich habe eine paar Fragen. Meine Eltern haben ein 3 Familien Haus gekauft . In die EG Wohnung sind meine Eltern eingezogen, diese war sofort nach dem Hauskauf freigezogen. Aus einer 3 1/2 Wohnung haben meine Eltern dann eine 2 1/2 Wohnung gemacht. In unserem altem Haus hatte ich bereits einen sep. Wohnraum von 40 m2 und dementsprechend habe ich auch einige Möbel. Wir haben den Mietern in der 1 Etage wegen Eigenbedarf gekündigt und den Mietern in der 2 Etage ebenfalls für meine Großmutter. Die Mieter aus der 2 Etage sind auch innerhalb von 2 Wo. ausgezogen. Meine Großmutter hat in der zwischenzeit die Wohnung bezogen. Die Mieter aus der Ersten Etage haben erst mal garnicht reagiert und eine Woche vor ablauf der Frist sind sie gegen die Kündigng angegangen. Unter der Begründung es liegt ein Formfehler vor und man möchte 2500,-€ für den Umzug und ein Nutzungsrecht bis 31.03.05. Es stellte sich heraus, dass die Rechtsbelehrung in der Kündigung fehlte. Also haben wir erneut zum 31.10.05 gekündigt. Jetzt haben wir ein schreiben erhalten, dass die Mieter eine Wohnung gefunden haben, die allerdings erst zum 31.03.05 beziehbar wäre. ( Merkwürdigerweise das selbe Datum wie in dem ersten Anschreiben ) Es wurde auch die Adresse angegeben. Im Telefonbuch kann man nachlesen, dass unter dieser Adresse scheinbar der Vater der Mieterin wohnt, bzw. dass es das Grundstück des Vaters ist. Es sei eine unzumutbare Härte sich für die Übergangszeit eine Ersatzwohnung zu suchen. Haus und Grund vertritt derweil die Interessen meiner Eltern. Uns stellt sich jetzt die Frage: ich habe weder ein Zimmer, nur Eine Matratze, schlafe entweder bei meier Oma oder bei meinen Eltern, wo gerad platz ist und meine Möbel sind alle in der Garage eingelagert und werden dort wohl kaum den Winter überstehen, ist dass keine unzumutbare Härte? Hinzu kommt dass ich die Wohung mit meinem Freund beziehen möchte und er auch noch an einen Mietvertrag gebunden ist.

Ich bin total durch den Wind und hoffe hier Hilfe zu finden.

Sage schon mal Danke.

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Merkwürdigerweise das selbe Datum wie in dem ersten Anschreiben
Wieso merkwürdigerweise? Es wäre merkwürdig gewesen, wenn das Datum unterschiedlich gewesen wäre.

Lasst Euch besser darauf ein. Ansonsten hilft nur Klagen mit zweifelhaften Erfolgsaussichten. Wenn die Begründung nachvollziehbar ist, dann kann es sein, dass die Mieter auch noch Recht bekommen.

Daneben möchte ich auch bezweifeln, dass Ihr mit der Klage bis zum 31.05.05 überhaupt durch seid.

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#2
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die Antwort,

ja das sind ja tolle Aussichten. Aber was soll ich jetzt machen, ich meine ich bin ja sozusagen obdachlos. Gibt es denn keine besondere Härte für den Vermieter und die Angehörigen.

Kohmisch fand ich an das mit dem Datum, weil ich denke, dass es eine gtürkte Sache ist. In dem ersten Schreiben wurde das selbe Datum benannt, ohne das eine Wohnung gefunden war. Ich denke dass die nur auf Zeit raus sind. Dabei gibt der Wohnungsmarkt sehr viel her. Die haben im April d.Jahres die erste Kündigung bekommen und es immer gezogen. Wir haben noch gesagt wenn ihr nichts findet, dann sprecht mit uns, wir versuchen alle möglich zu machen. Haben auch gesagt, dass wir nichts gegen einen Auflösungsvertrag haben und dann das. Und wo bleiben wir jetzt. Das soll zumutbar sein?

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#3
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wollte noch mals um eine weitere Meinung bitten. Die Situation wir für uns allmälich unerträglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Noch mal an alle der Hilferuf. Hat denn noch keiener so einen Fall wie unseren erlebt und kann mir Tipps geben.

Ich verzweifel langsam.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt news.

der Mieterschutzbund hat bei Haus und Grund angerufen und gesagt, dass ein Mietvertrag der neuen Wohnung nicht vorgelegt werden kann, da die Familie das Grundstück gekauft hat. Ist doch kohmisch wo erst von einer neuen Wohnung die rede war. Weiter hat dann Haus und Grund den Notarvertrag angefordert. Diesen können unsere Mieter allerdings erst in 14 Tagen vor legen. Das stinkt doch bis zum Himmel

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#6
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Sarah-Ann,

leider kann ich Dir nicht helfen, wollte Dir nur sagen, dass Du nicht alleine dastehst mit Deinem Problem.
Mein Lebensgefährte hat mit seiner Ex-Frau ein Haus. Dann hat er sich seinen Traum erfüllt und auf dem gleichen Grundstück ein Eigenheim gebaut und das andere Haus vermietet. 1 Jahr später kam die Scheidung. Jetzt mußte er schweren Herzens das Eigenheim verkaufen, um seine Frau auszuzahlen. Von dem vermieteten Haus werde ich die Hälfte der Ex-Ehefrau abkaufen (die andere Hälfte gehört ja schon meinem Partner). Da wir ja nun aus dem Eigenheim ausziehen müssen, haben wir dem Mieter des anderen Hauses wegen Eigenbedarfes gekündigt. Der stellt sich jetzt auf die Hinterbeine. Wir sollen doch versuchen, per Miete im Eigenheim zu bleiben. Außerdem würde er gerne das Haus, in dem er jetzt wohnt kaufen und mein Partner soll sich ein Neues bauen. Ich fasse es nicht. Mein Partner ist sowieso schon mit den Nerven am Ende wegen der Scheidung und weil er sein geliebtes Eigenheim verkaufen musste, und jetzt kommt so einer daher und sagt, such oder bau Dir doch was Neues! Vom Verkauf des Eigenheimes bleibt wegen Kreditablösung kein Cent übrig, mein Partner bekommt Arbeitslosengeld. Am 01.12.04 müssen wir aus dem Eigenheim raus sein, der Termin bei Gericht wegen der Räumungsklage mit dem Mieter ist erst am 18.11.04. Sollten wir Recht kriegen, ist der Mieter nie am 01.12. raus. Ich weiß auch nicht mehr weiter. Für uns ist das ebenfalls eine Härte, wie bei Dir. Wir stehen dann auf der Straße. Wir können doch nicht noch zwischendurch irgendwo zur Miete ziehen, wer soll denn das bezahlen.
Naja, wir müssen abwarten.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück.
Andrea

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#7
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

@Sarah-Ann
Ja, ja die bösen Mieter...allerdings sind diese
vollkommen im Recht - ein Härtefall wäre es nur, wenn deine Eltern obdachlos würden...

"Jetzt haben wir ein Schreiben erhalten, dass die Mieter eine Wohnung gefunden haben, die allerdings erst zum 31.03.05 beziehbar wäre"

- Ja sei froh, dass die Mieter überhaupt so nett sind und Ende-März ausziehen....
Ansonsten kann ich nur HH beipflichten -

"ich meine ich bin ja sozusagen obdachlos"
- Ja, wäre es denn besser wenn die Mieter
obdachlos wären?!

"Ich denke dass die nur auf Zeit raus sind"
- Richtig! Und das Recht ist auf ihrer Seite -
Anscheinend hat diese Erkenntnis sehr viel Zeit in Anspruch genommen....

"Dabei gibt der Wohnungsmarkt sehr viel her"
- Wunderbar! Dann kannst du ja für dich und deinen Freund eine adequate Whg. suchen!

Mir scheint du bist noch sehr jung und unerfahren und siehst die Dinge nur aus deiner Sichtweise - wie ein Kind eben.

Solange man noch bei Mutti & Papi gewohnt hat, bzw. umsonst wohnen kann ist das Drama nur halb so gross - denk lieber mal darüber nach, was es überhaupt bedeutet wirklich obdachlos zu sein.....


Wer sich stets zu viel geschont hat, der kränkelt zuletzt an seiner vielen Schonung. Gelobt sei, was hart macht!
F. Nietzsche





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#8
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

@Stoffelchen1973 , also dass ist doch die Höhe, erstens mal denke ich dass ich etwas älter bin als Du, ( wenn 1973 Dein geb.-Jahr sein sollte ) zweitens hatte ich sehr wohl schon eine eigene wohnung. der kauf des hauses hat ja einen ganz besonderen hintergrund, aber du scheinst nicht richtig lesen zu können sonst würdest du dich so nicht äussern und ich werde wohl kaum in meinem alter auf den kosten meiner eltern wohnen sondern schon die ortsübliche miete zahlen.

@Andrea,

dass tut mir ja total leid für Euch. Seid Ihr denn was die Beratung angeht in guten händen? Haus und Grund oder Anwalt?

Wünsche Euch ganz viel Glück

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#9
 Von 
discoradio
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

..da ist wohl jemand selbst nicht so ganz zu frieden mit seinem Vermieter....

Sarah vertritt natürlich Ihre Interessen und sucht nach einer brauchbaren Lösung, oder ???

Problematisch erscheint mir die Konstellation allerdings aus einem ganz anderen Punkt.

Erwirbt man ein Haus samt Mietern, so wußte man ja schon beim Kauf, daß es bewohnt ist.

Es gilt der alte (deutsche) Grundsatz "kauf bricht nicht Miete ...".

Ob in diesem Fall eine Kündigung wegen Eigenbdarf erfolgreich sein wird, ist eher unwarscheinlich.

Auch ziehen sich Kündigungsklagen extrem lange hin - es dauert auf jeden Fall ewig, bis Ihr die Mieter (möglicher Weise) los werdet ...


Die von den Mietern geforderte Summe ist nicht all zu hoch - besonders wenn man das Prozessrisiko miteinkalkuliert fahrt Ihr viel günstiger, wenn Ihr den Mietern entgegenkommt und Ihnen einen gewissen Anreiz für den Auszug anbietet - würde natürlich auch versuchen Sie "runterzuhandeln"
... das erspart Euch viel Ärger und unnötige Diskussionen mit neidischen Zeitgenossen.

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#10
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

@discoradio,

genau so sehe ich dass. ich würde ja in eine ersatzwohnung ziehen, aber dann ist die kündigung unseren mietern gegenüber nicht mehr rechtens. weiter haben wir unseren mietern schon im vorraus einige angebote gemacht. bsp weise : solltet ihr erst später eine wohnung finden sprecht mt uns, wir versuchen eine lösung zu finden, solltet ihr sehr schnell eine wohnung finden braucht ihr die drei monats frist nicht einhalten, dann schließen wir einen auflösungsvertrag. ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass es eine sehr unschöne situation ist, da ich selber mal in einer solchen war. aber auf der anderen seite haben wir ganz bewußt ein 3 fam. haus gesucht und man findet kein 3 fam. haus welches komp. freigezogen ist. ( wenn man nicht gerad in irgendwelche maroden viertel ziehen will ) wir haben uns aber auch im vorfeld erkundigt wie lange die mietverhältnisse sind. wäre diese über 5 jahre gewesen hätten wir vom kauf abgesehen. so sind wir ja im recht mit der kündigung das sagt haus und grund und der anwalt. allerdings haben die aufgrund der sozialkalusel die möglichkeit die sache noch etwas raus zu zögern. und da sind wir beim punkt. hätten man nicht sprechen können dass eine ersatzwohnung erst zum märz n. jahres beziehbar ist. dann hätte man das doch schriftlich festhalten können, dass ich mir übergangsweise eine kleine wohnung suche. aber jetzt ist die rechtslage die, dass ich ohne wenigstens ein zimmer zu haben da hausen bleiben muss. das ärgert mich. wo ist da die soziale härte für uns ?

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#11
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Sarah-Ann,

nochmal Andrea hier. Ja wir müssen die Sache auch über den Anwalt regeln. Der hat jetzt Räumungsklage eingereicht. Aber da sich sowas ja in die Länge ziehen kann, wie auch schon ein Vorredner hier bemerkt hat, weiss ich noch nicht, ob wir noch in eine andere Wohnung zwischenziehen müssen und wie es dann mit der Wirksamkeit der Kündigung aussieht. Mal sehen, was der Mieter auf die Räumungsklage zu erwidern hat. (Frist 14 Tage).
Ich wünsche Dir auch viel Glück.

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#12
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andrea,

dass hört sich ja nicht so super an. bei uns gibt es auch neues. die mieter haben dann doch kein grundstück gekauft, sondern uns einen halb ausgefüllten mietvertrag ausgestellt durch den vater zukommen lassen. erst hüh dann hott. und platz auch bald der kopf. ist doch ein ding, dass die jedes mal etwas anderes behaupten können und dann damit durchkommen.

habe auch schon mal gelesen, dass es mit so einer räumungsklage bis zu einem jahr dauern kann. ich würde mich aber mal erkundigen, ob du zu einem späteren zeitpunkt schadenersatz geltend machen kannst

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andrea,

dass hört sich ja nicht so super an. bei uns gibt es auch neues. die mieter haben dann doch kein grundstück gekauft, sondern uns einen halb ausgefüllten mietvertrag ausgestellt durch den vater zukommen lassen. erst hüh dann hott. und platz auch bald der kopf. ist doch ein ding, dass die jedes mal etwas anderes behaupten können und dann damit durchkommen.

habe auch schon mal gelesen, dass es mit so einer räumungsklage bis zu einem jahr dauern kann. ich würde mich aber mal erkundigen, ob du zu einem späteren zeitpunkt schadenersatz geltend machen kannst

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#14
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben jetzt einen neunen richtig ausgefüllten Mietvertrag verlangt. Bin mal gespannt, was diese mal kommt. Weiter wollen die Mieter jetzt wissen zu welchem Zeitpunkt wir von den Verkaufsabsichten des ehem. Eigentümers erfahren haben um ggf bei ihm etwas geltend zu machen.

Das ist doch hart oder?

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#15
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Sarah-Ann,

sieht ja ganz so aus, als wollten die Mieter ein bißchen Zeit schinden und noch Geld rausschlagen. Bin ja gespannt, wie das bei Euch ausgeht.
Bei mir gibt es auch nicht so viel Neues. Wir haben den Mieter gebeten, den Bodenraum, welchen er zur MITNUTZUNG gemietet hat, bis jetzt aber allein genutzt hat, zur Hälfte zu Räumen, da wir ja nun langsam anfangen müssen, unser Hab und Gut irgendwo unterzubringen. Wir haben ihn persönlich gebeten (auch um nochmal das Gespräch zu suchen), aber er hat gemeint, das Ganze geht ihn überhaupt nichts mehr an, geht alles nur noch über seinen Anwalt. Außerdem weiß er nichts von einer Räumungsklage, er hätte vom Gericht nichts bekommen. Nach meiner Rechnung wäre die Frist, in der er sich zur Klage äußern soll, aber bereits abgelaufen. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, hoffentlich ist vom Gericht aus nichts schief gelaufen. Oder er blufft. Naja, das heißt jedenfalls: Neuer Termin beim Anwalt, super.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

@egal

dass man mit manchen Menschen so einen Ärger haben muss. Das könnte man sich doch echt sparen. Ich denke gut, wenn eine Kündigung nicht rechtens ist und wenn der Mieter ( oder auch Vermieter) dann dagegen angeht ist es völlig richtig. Aber wenn die Wohnung doch eh geräumt werden muss? Was bringen so klein Kriege? Und eines verstehe ich da eh nicht. Wir haben wegen Eigenbedarf gekündigt und die Eltern unserer Mieter ebenfalls. ( falls nicht wieder gelogen wurde) Jetzt haben wir doch eine Pattsituation. Warum geht alles nur zu unseren lasten?

Wunsche aber auch ganz viel Glück, dass die Sache bald über die Bühne geht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Sarah-Ann,

das ist bei Euch ja wie eine Kettenreaktion. Wenn also die Mieter des Hauses, in das EURE Mieter einziehen wollen, auch noch gegen die Eigenbedarfskündigung klagen, ist das ja ein Ding ohne Ende. Ihr seid auch nicht zu beneiden.
Weißt Du, was mich bei uns so aufregt. Unser Mieter hat ja angeboten, das Haus selber zu kaufen und wir sollen uns von unserem Anteil (= die Hälfte, die andere Hälfte gehört ja noch der Ex-Frau) was Neues kaufen oder Bauen. Ist ja wohl die Höhe!
Soll sich der Mieter doch mal hinstellen und was eigenes auf die Beine stellen. So sitzt er im gemachten Nest, und mein Partner fängt nochmal von vorn an, obwohl er wie gesagt, nervlich und auch körperlich schon fix und fertig ist. Naja, wir sehen mal weiter.

Viele Grüße
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andrea,

dass ist bei Euch aber auch kein zuckerschlecken, was?! Kommt der Typ denn damit durch? Das ist ja zu trurig? Und wenn Ihr Euch mit der Ex so einigt, dass Ihr anteilmäßig Miete zahlt und dafür dort einzieht und somit das Haus nicht verkauft wird?

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#19
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Sarah-Ann,

das Dumme ist ja, die Ex will unbedingt verkaufen, braucht wahrscheinlich die Kohle. Wenn wir ihren Anteil nicht abkaufen, verkauft sie garantiert an den Mieter, auch ohne Zustimmung meines Partners (das geht, hab mich schon erkundigt). Und wenn der Mieter erst mal einen Fuss drin hat, bekommen wir ihn erst recht nicht raus.
Ich hoffe nicht, dass er mit dieser Sache durch kommt, aber durch das ganze Hin und Her läuft uns ja auch die Zeit davon. Vielleicht ist das ja auch seine Absicht. Er weiß, wann wir aus dem Eigenheim raus sein müssen. Wenn er die Sache lange genug ausdehnt, geben wir ja vielleicht auf. Ich denke, dass er darauf spekuliert. Aber da spielt sich nichts ab. Wir ziehen das jetzt durch.

Ein schönes Wochenende wünscht

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andrea,

ich glaube als Mieter hast Du auch ein Vorkaufsrecht. Da könnte es echt sein, dass der Mieter damit durch kommt. Das ist ja eine übele Situation. Ist es denn Vertraglich festgehalten, ob das Haus nur mit Zustimmung von beiden Besitzern verkauft werden kann? Wenn Dein Mann sich weigert das Haus zu verkaufen, was denn dann?

Drücke Euch ganz fest die Daumen!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

So bei uns wird es jetzt wohl auf eine Räumungsklage hinaus laufen. Traurig aber wahr!

Wie lange dauert es denn in der Regel bis so etwas durchgefochten ist? Ich miene bis zum 31.03.05 wollen die Mieter uu. ja ausgezogen sein. Kann sich da eine Räumungsklage lohnen?


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das mit der Räumungsklage ist sehr sehr diffizil.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was ist die beste Lösung?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

So die Räumungsklage wird nun vorbereitet. Haus und Grund hat uns auch dazu geraten. Es ist doch schon verwunderlich, dass man sagt man hat eine Ersatzwohung gefunden, aber kann es nicht belegen oder? So wäre das Spiel auch über den Zeitraum hinaus für uns weiter gegangen!

Ärgerlch

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ich hoffe, der Rat von Haus und Grund war
wirklich richtig !!!
Eine Räumungsklage kann sich sehr lange
hinziehen. Widerspruch etc. etc.
und: ist für den Vermieter eine teure Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Da müssen wir jetzt wohl durch. Aber wir klagen jetzt zu November und ersatzweise zu dem von unseren Mietern selbst vorgebrachtem Datum. Wir kommen nur nicht drum herum, weil wir davon ausgehen müssen, dass die uns mit dem Datum auch wieder nur belogen haben, da uns weder ein Mietvertrag noch sonst etwas gezeigt werden konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sarah-Ann
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt will ich mal noch was los werden. Die Sache ist jetzt durch. Das mit der Klage hat geklapt. Und jetzt zeihen die soger bereits zum 28.02.05 aus. War zwr alles sehr hart. Aber was will man machen. Der witz ist nur, dass wir so lange auf den Auszug warten mussten, weil unsere Mieter selber auf Eigendbedarf gekündigt haben. Super, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Sarah-Ann,

hier ist nochmal Andrea (habe voriges Jahr auch auf Deine Beiträge geantwortet). Super, dass es bei Euch doch geklappt hat. Sind denn Deine Möbel heil geblieben oder sind sie mittlerweile vergammelt?
Wir hatten mittlerweile noch nicht soviel Glück. Haben auch eine Räumungsklage eingereicht, das Amtsgericht hat uns in vollem Umfang Recht gegeben. Wir haben dem Mieter Räumungstermin 31.01.05 mitgeteilt. Er sagt am 20.01.05: Ja, Schlüsselübergabe kann stattfinden. Aber am 24.01.05 ruft sein Anwalt an und bläst die ganze Sache ab. "Wir gehen in Berufung". Super, eine Woche vor der Schlüsselübergabe. Ich dachte schon, wir hätten es jetzt endlich hinter uns. Pustekuchen. Jetzt ist die Sache vor dem Landesgericht. Und wir müssen definitiv am 15.03.05 aus unserem jetzigen Heim ausziehen. Sollen wir uns jetzt noch ne Übergangswohnung suchen? Dann dauert die Sache vielleicht nur noch 3 Wochen und wir müssen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten! Suchen wir uns aber nur ne Notunterkunft, dauert das Ganze wahrscheinlich noch mehrere Monate. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Und unsere Möbel verkraften innerhalb so kurzer Zeit auch keine 2 Umzüge. Naja, vielleicht kommt auch für uns mal eine Glücksstähne. Ich freue mich jedenfalls für Dich, weil ich ja genau weiß, wie hart solch ein Sieg erkämpft werden muss.

Viele Grüße
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

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