Hilde! darf Vermieter Tür aufbrechen?

21. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)
Hilde! darf Vermieter Tür aufbrechen?

Eben klingelte es und ich war in der Badewanne, nachdem ich draussen nass geworden war.
Somit konnte ich die Tür nicht aufmachen. Da ich auch niemanden erwartete dachte ich, is nicht weiter schlimm.
Dann fing auf einmal unser "lieber" Vermieter vor der Tür an zu kreischen, ich müsse ihm sofort die Tür aufmachen.
Ich reagierte darauf gar nicht, war ja nackig und nass.
Dann brüllte er weiter, er wisse das wir zu Hause seien, schließlich würde der Hund ja bellen. (wir=mein Mann ist arbeiten, ausserdem ist Rex öfters alleine zu Hause).
Ich solle ihm sofort die Tür aufmachen, sonst würde er sie aufbrechen.
Ich habe aus Sicherheit nen dicken Schrank vor die Tür geschoben.
Dennich würde nie die Tür meinem Vermieter aufmachen, wenn mein Mann nicht da ist. 1. damit Zeugen da sind 2. weil der Ton in dem mein Vermieter gebrüllt hat irgendwie auf ein blaues Auge hinauslief.
Mein Vermieter versucht inzwischen die Tür aufzumachen, was er nciht schaffen wird, mein Mann rast von der Arbeit nach Hause.

Können wir ihn anzeigen wegen versuchtem Hausfriedensbruch? Bzw. Gibt es "versucht" dabei üebrhauot?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

wir wollen mehr lesen, viel mehr...

warum will den der vermieter rein?
will er dich nackig sehen? das darf er natürlich nicht.

warum gleich einen schrank vor die tür?
welcher negativvorsatz treibt dich zu solchen maßnahmen?

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich weiss nicht warum er rein will...Schrank deshalb vor die Tür, damit er nicht reinkommt wenn er die Tür eintritt.
Ich habe Angst das er handgreiflich wird.

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#3
 Von 
Inserv
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Bist du nicht sicher, dass wenn du einen "dicken" Schrank vor die Tür scheiben kannst, dich auch deines Vermieters erwehren magst??? ;)

110 existiert!

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wer ist Hilde???

Scherz beiseite - natürlich darf der Vermieter nicht ohne wirklich triftigen Grund in eure Wohnung, egal ob ihr da seid oder nicht. Normalerweise darf er nicht einmal einen Schlüssel haben, wenn ihr das nciht ausdrücklich gestattet. Und auch dann darf er nur rein, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist.

Ja, ihr könnt ihn wegen Hausfriedensbruchs anzeigen. Du kannst auch sagen, dass du dich - da allein und zu dem Zeitpunkt unbekleidet - bedroht gefühlt hast.

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#5
 Von 
Inserv
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Im Übrigen darf bei mir Hilde die Tür aufbrechen! Mama darf das :-) :-)

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Ich habe einfach deswegen Angst vor ihm weil er teilweise geistig stark verwirrt ist.
Heute morgen wurde mein Mann gefragt, wer den die junge Frau sei....das war ich. Er erkennt teilweise Personen nicht die er schon lange kennt. Teilweise rastet er auch einfach mal so im Treppenhaus aus und brüllt rum. 5 Minuten später tut er wie ein Engelchen, als ob er nicht wüsste was da los war.
Nunja, und als er an der Tür so rumgetobt hat, war das wohl wieder eine dieser Phasen.
Da weiss man doch nicht zu was der fähig ist.
Ich hab mir gedacht, besser er kommt erst gar nicht rein, eh er mit Messer vor der Tür steht.....

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ist er alleinstehend? Könnte es sein, dass er an Alzheimer leidet? Kannst du Angehörige von ihm kontaktieren? Möglicherweise braucht er Mann wirklich Hilfe.

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#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Er hat eine Lebensgefährtin die aber nie was gegen ihn sagen würde und sich alles gefallen lässt.
Von anderen Angehörigen weiss ich nichts.

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#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

hALL0
ALSO, wenn Hilde noch einmal rein will,
solltest Du sofort die Polizei anrufen.
Dann hast Du die Chance, dass die Sache
aktenkundig ist und du einen Beweis hast.

Im Nachhinein ist es nun schwierig mit einer Anzeige etwas zu erreichen, es sei denn es gibt glaubwürdige Zeugen.

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