Die Heizungsanlage im Haus war des öfteren kaputt (was sich über mehrere Jahre hin gezogen hat, ohne das eine neue Anlage eingebaut wurde. Dadurch, dass die Heizung öfters nicht ging, hat die Hausverwaltung ein mobiles Heizgerät vor das Haus gestellt, womit gewährleistet sein sollte, dass das nicht mehr vorkommt. Diese stand fast 1 Jahr dort, dann wurde endlich eine neue Anlage eingebaut. Darf die Hausverwaltung die Kosten der "angekauften Wärme" an die Mieter weiterbelasten?
Heizungsausfall
Fragen zur Miete?
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Günstiger wäre es wohl ein großes Lagerfeuer gewesen..
Da hat wohl jemand einen Schalk gefrühstückt?
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Sorry...:)
Also, ich vermute, die Abrechnung ist gekommen? Wurden diese Kosten mit den eigentlichen Heizkosten irgendwie verrechnet, und wie hoch ist der finanzielle Unterschied?
Das Problem Deiner Frage sehe ich darin, dass die Hausverwaltung bzw. der Vermieter Wärme zur Verfügung gestellt hat, ihr also nicht im Kalten sitzen musstet... Das war wahrscheinlich günstiger als die Heizungsanlage reparieren zu lassen...?
Passt schon!
Ja, das wurde mit den eigentlichen Heizkosten verrechnet. Man erkennt eben nicht genau, ob es diese "Ersatzwärme" ist. Es sind ungefehr 500,00 Euro.
Die Heizung neu zu ersetzen, das wären ja dann den ihre Kosten, bzw. den Eigentümer seine Kosten, aber so kann man das ja schön auf den Mieter umwälzen! Die Frage ist, darf er das? Wenn es nur vorübergehend gewesen wäre, dann ist ja in Ordnung. Aber das mobile Heizgerät stand über 1 Jahr dort...!
hat der VM die Kosten denn an die Mieter belastet?
--- editiert vom Admin
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