Heizung im Badezimmer

10. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Knut Markwirth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung im Badezimmer

Meine Eltern sind 73 und 85 Jahre alt. Wegen diverser Zipperlein müsen beide öfters nacht aus dem Bett und in das Badezimmer.
Meine Frage: Ist der Vermieter (wohnt im Haus) verpflichtet, in Bad und Toilette rund um die Uhr Wärme bereitzustellen oder lehnt er dies zu Recht ab ?
Hat jemand eine konkrete Antwort ?
Würde mich freuen.
Danke im voraus
Knut Markwirth
DiplVw
Appenweier

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andrea
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich kann nur von uns sprechen. Da ist die Heizung im Badezimmer das ganze Jahr ueber betriebsbereit.
Da ich das fuer eine unnoetige Kostenverschwendung hielt, sprach ich meinen Vermieter darauf an. Und er meinte, die Heizung im Bad muesste betriebsbereit bleiben, weil das eine Vorschrift waere.
Ihre Eltern haben also ein Recht darauf, auch wenn sie das Bad nachts gar nicht benutzen wuerden!

Gruss!

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#2
 Von 
Andrea
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich kann nur von uns sprechen. Da ist die Heizung im Badezimmer das ganze Jahr ueber betriebsbereit.
Da ich das fuer eine unnoetige Kostenverschwendung hielt, sprach ich meinen Vermieter darauf an. Und er meinte, die Heizung im Bad muesste betriebsbereit bleiben, weil das eine Vorschrift waere.
Ihre Eltern haben also ein Recht darauf, auch wenn sie das Bad nachts gar nicht benutzen wuerden!

Gruss!

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#3
 Von 
guest123-1584
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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