Meine Eltern sind 73 und 85 Jahre alt. Wegen diverser Zipperlein müsen beide öfters nacht aus dem Bett und in das Badezimmer.
Meine Frage: Ist der Vermieter (wohnt im Haus) verpflichtet, in Bad und Toilette rund um die Uhr Wärme bereitzustellen oder lehnt er dies zu Recht ab ?
Hat jemand eine konkrete Antwort ?
Würde mich freuen.
Danke im voraus
Knut Markwirth
DiplVw
Appenweier
Heizung im Badezimmer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Ich kann nur von uns sprechen. Da ist die Heizung im Badezimmer das ganze Jahr ueber betriebsbereit.
Da ich das fuer eine unnoetige Kostenverschwendung hielt, sprach ich meinen Vermieter darauf an. Und er meinte, die Heizung im Bad muesste betriebsbereit bleiben, weil das eine Vorschrift waere.
Ihre Eltern haben also ein Recht darauf, auch wenn sie das Bad nachts gar nicht benutzen wuerden!
Gruss!
Hallo!
Ich kann nur von uns sprechen. Da ist die Heizung im Badezimmer das ganze Jahr ueber betriebsbereit.
Da ich das fuer eine unnoetige Kostenverschwendung hielt, sprach ich meinen Vermieter darauf an. Und er meinte, die Heizung im Bad muesste betriebsbereit bleiben, weil das eine Vorschrift waere.
Ihre Eltern haben also ein Recht darauf, auch wenn sie das Bad nachts gar nicht benutzen wuerden!
Gruss!
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