Heizung defekt - Vermieter reagiert nicht

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Heizung defekt - Vermieter reagiert nicht

Hallo, nachdem ich von Oktober bis Januar schon mit lauwarmem Wasser verbringen musste (Thread gabs hier auch) ist direkt nach dem Austausch des Durchlauferhitzers (Regung erst nach Einschreiben mit Frist, vorher nur Versprechungen) die Heizung ausgefallen.
Im Sicherungskasten hat es mehrmals laut geknackt worauf ich meinen Vermieter hingewiesen habe.
Laut seiner Ferndiagnose "sei dies normal".
Ein Tag später war die Heizung (Nachtspeicherofen kalt) und ist es weiterhin (1 Woche).
Nach 3 Telefonaten wo er mir sagt ich habe die Heizung falsch eingesellt war er immer noch nicht da um sich das anzuschauen.
Muss ich hier genauso verfahren mit Einschreiben Fristsetzung oder gibt es bei Heizungen eine Sonderregelung. Ich habe keine Lust noch 1-2 Wochen in der kalten Wohnung zu hocken!

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Was habe ich dir letztens gesagt ?
Frage deinen lieben VM ob ein Lastabwurfrelais existiert !
Das ist unerläßlich bei DLE und Nachtspeicher.


Sorry, habe ich vergessen mit reinzuschreiben.
Das existiert natürlich, das Geräusch kommt auch aus dem Relais, aber für meinen VM ist es ja "normal"

quote:
Du sollst auch keine Experimente anstellen sondern die Öfen normal bedienen.
Das ist doch nicht zu viel verlangt und eigentlich mehr als einfach.


Lol, die Heizung ging BIS ZU DEM ZEITPUNKT des Austausches einwandfrei. Glaub mir, ich weiß wie ich die einstellen muss ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ist es normal, dass das Knacken SEIT DEM AUSTAUSCH bis ins Schlafzimmer zu hören ist, was vorher nicht der Fall war?

quote:
Dann erklär doch mal.
Um was für Geräte handelt es sich eigentlich ?


Ein Vergaser und ein Wäschetrockner.
Bei Antworten auf Fragen bin ich dankbar. Auf das Klug*******n enes Users mit 1,7er Bewertung kann ich verzichten. Es geht mir nicht drum WAS kaputt ist, sondern DAS DIE HEIZUNG SEIT DEM AUSTAUSCH NICHT MEHR funktioniert? Geht das in Dein Kopf rein?

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#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, wer so provokant schreibt.....
Ich bin hierher, btw. RECHTSFORUM, gegangen und nicht ins Technikforum, WEIL ih die weitere Vorgehensweise wissen will. Die schnellstmögliche.
Da ich sämtliche "Tipps" der Vermieter schon probiert habe (erfolglos) sind mir auf technischer Seite die Hände gebunden.
Einen Elektriker kann ich auch nicht einfach so herkommen lassen, da ich dann die Kosten tragen muss. Geschweige denn selbst dran rmschrauben.
Ich kann nur die Fakten darlegen und hoffen, das es User gibt, die auf eine Frage antworten und nichts weiter!


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#7
 Von 
guest-12314.01.2011 09:43:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

In dem Fall, von vor ein paar Tagen wurde die Heizung vom Vermieter abgestellt. Diesen Beitrag habe ich gelesen und er trifft nicht auf meinen Fall zu.

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#9
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

P.S.:
Ich will z.B. wissen.
Muss ich es per Einschreiben einreichen oder reicht für die Anzeige ein Anruf?
Muss ich bis zur Mietminderung eine Frist setzen oder kann ich das ab sofort tun.

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#10
 Von 
guest-12314.01.2011 09:43:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf was beziehst Du das?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.01.2011 09:43:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Es war ein Durchlauferhitzer ;)
Und wie sieht es mit Minderung aus? Ab wann kann ich mindern?
Beim Durchlauferhitzer habe ich komplett auf Mietminderung verzichtet, trotz Androhung. In der Hoffnung ein gutes Verhältnis wahren zu können. Diesmal werd ich allerdings im vollem Umfang(Urteile zw. 40 und 100% bei Komplettausfall in der Heizperiode) mindern.
Also, Einschreiben mit Frist und Minderung ab
a) letzten Montag (tel. Anzeige)
b) Tag des Einschreibens
c) gesetzter Frist?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Ergänzung:
Lastaustauschreais wird laut VM ausgetauscht, da es offensichtlich zu laut ist.
Allerdings hinge dies nicht mit der Heizung zusammen, weswegen selbige durch mein "Verstellen" verursacht worden sei. Was allerdings nicht der Fall ist, da keine Einstellungen mehr vorgenommen wurden!

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Was sagst du eigentlich als unbeteiligter zum Thema Lernfähigkeit? :neck:


Wieder hast du einen Mangel in der Mietsache.
Wieder telefonierst du nur.

Warum?
:???:

Das telefonieren keine beweisbare Meldung darstellt wurde dir ja schon in dem Thema mit dem Durchlauferhitzer mitgeteilt, ebenso die effektive Vorgehensweise (die offensichtlich zum Erfolg führte?).


Das gilt für JEDEN Mangel in der Wohnung der nicht dem Mieter zugerechnet werden kann.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 14.01.2011 05:51

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


quote:
Im Sicherungskasten hat es mehrmals laut geknackt worauf ich meinen Vermieter hingewiesen habe. Laut seiner Ferndiagnose "sei dies normal".

Hier schließt der Vermieter von seinem Oberstübchen auf die Mietwohnung.
quote:
Muss ich hier genauso verfahren mit Einschreiben Fristsetzung oder gibt es bei Heizungen eine Sonderregelung
.
Ja! Der Vermieter scheint sehr vergesslich zu sein.
quote:
Und wie sieht es mit Minderung aus? Ab wann kann ich mindern?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel vorliegt. Es ist jedoch üblich, dem VM eine angemessene Frist einzuräumen. Hält sich der VM daran, macht es keine Sinn, sich bei seinem VM mit einer Mietminderung für wenige Tage zu „bedanken".
quote:
Lastaustauschreais wird laut VM ausgetauscht, da es offensichtlich zu laut ist. Allerdings hinge dies nicht mit der Heizung zusammen, …

Womit den sonst?


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, Mausi

ich möchte mich beim Vermieter mit der Minderung "bedanken" weil er schon 3 Monate kein Heißwasser zur Verfügung gestellt hat und erst auf Einschreiben reagiert hat ;)
Dann habe ich quasi im Warmwasserfall "auf Kulanz" auf eine Minderung verzichtet?

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#19
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Update:
Nach Austausch des LAR geht die Heizung trotzdem nicht.
Vermieter beharren auf falsche Einstellungen ("irgendwas verstellt", "warum gehen die Heizungen in den anderen Wohnungen alle?") der Elektriker sagte mir, dass am Sicherungskasten alles i.o. sei und die Einstellungen der Heizung sind wie zuvor....

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#20
 Von 
Thallasos
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

P.S.:
Noch eine kurze Frage.
Ist es in dem Fall einer defekten Heizung relevant, ob die Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad ist?
Oder begründet sich der Mangel, derzeit, nur auf der Tatsache, dass die Öfen sich nachts nicht aufladen?
Denn derzeit erreiche ich wohl die Mindesttemperaturen, allerdings sind ist es draussen auch relativ warm.
Bei Kälteeinbruch gehen die Temperaturen erfahrungsgemäß auf ca.16-17°C.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Ist es in dem Fall einer defekten Heizung relevant, ob die Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad ist?

Nein, den sie setzt sich ja nicht von selbst instand wenn es wärmer wird :)
Die Fristen zur Reparatur laufen also weiter ...


Nur mindern kann man halt nun nicht mehr, da es ja jetzt warm genug ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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