Heizung aus-Wohnung ist kalt.

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
spikeshunty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung aus-Wohnung ist kalt.

Hallo erstmal an alle..
Meine Mutter hat ein riesen Problem mit Ihrer Vermieter Gesellschaft. Die haben trotz mehrmaliger Anrufe die Heizung nicht angestellt, obwohl die Wohnung wirklich kalt ist ! Sie wohnt im Erdgeschoss über den Kellerräumen,ist eh schon Lungenkrank und friert sich halb tot !. Ich habe dort auch schon angerufen, aber "es wäre einfach zu teuer die Heizung jetzt anzustellen" war die Aussage dort. Ich wollte jetzt ein Schreiben aufsetzen wegen einer Mietminderung, wieviel darf das denn sein?
Das Badezimmer z.b. lässt sich garnicht beheizen, also baden oder Duschen geht für Sie garnicht bei den Temperaturen ( vor allem ist meine Mutter schon älter, und Behindert da dauert es halt länger bis Sie aus der Wanne wieder rauskommt, und dann in der Kälte) ...
Ich habe auch schonmal nachgemessen, und im Bad geht die Temperatur nicht über 13 Grad hinaus und im Wohnzimmer sind es knappe 15 Grad !
Um wieviel kann ich denn ab wann die Miete mindern?
Viele Grüsse
spikeshunty

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cassiopaja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Im Internet gibt es Tabellen wo gerichtlich festgelegte Mietminderungen drin stehen.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

http://www.reuterundweltkrieg.de/Fachmann/mietrecht/index.html

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Ansonsten sollte Deine Mutter vielleicht in einen Mieterschutzbund eintreten. Die regeln sowas normalerweise. Da bekommt man auch rechtlichen Rat von Rechtsanwälten.

Vielen Grüße
Cassiopaja

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#2
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

?? Wo wohnt Ihr den ?

Schaust Du hier

http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/sommerheizen.htm

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
MonaM
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Zimmer tatsächlich nur durchschnittlich ca 15°C haben ist laut dieser Aufschlüsselung http://www.rechtsanwalt-popp.de/info_mietrecht_15.html eine Mietminderung zwischen 25-30% zulässig.

Ich würde auf jeden Fall nochmal detailliert darauf hinweisen, dass die Temperatur weit unter den in einigen BGH Urteilen geforderten 20°C liegt.

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#5
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

du solltest auf jeden fall den fall schriftlich schildern und auch schriftlich um das anstellen der heizung bitten. (15 grad sind auch im sommer viel zu kalt!) gleichzeitig gib im schreiben mit an, dass du bereits mehrfach telefonisch/mündlich darauf hingewiesen hast und gib ebenfalls in dem schreiben bekannt, dass du aufgrund der untätigkeit die miete ab dem zeitpunkt kürzt, wo der mangel der gesellschaft mitgeteilt wurde und man das anstellen der heizung verweigerte. du kürzt dann ab diesem tag die grundmiete bis zu dem tag, wo der mangel behoben wurde. die höhe würde ich persönlich schon auf 20-30 prozent ansetzen. wie da aber die richtlinien sind, weiß ich nicht genau. das wäre nur meine vorgehensweise! allerdings hat von der mietkürzung deine mutter ja noch immer keine warme wohnung. ob man in der zwischenzeit auf die kosten des vermieters ein kleines öfchen mit strombetrieb aufstellen kann, bin ich mir nicht sicher.

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#6
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

obwohl die Wohnung wirklich kalt ist!

Fenster aufmachen, draußen hats z.Zt. mind. 16°C



Ich habe dort auch schon angerufen, aber es wäre einfach zu teuer die Heizung jetzt anzustellen war die Aussage dort.

Um was für eine Heizung handelt es sich denn?
Ansonsten ist die Antwort natürlich korrekt.




Ich wollte jetzt ein Schreiben aufsetzen wegen einer Mietminderung, wieviel darf das denn sein?

Genau, ... 0,00%


vor allem ist meine Mutter schon älter, und Behindert

Ist es denn eine behinderten-gerechte Wohnung?
Ansonsten wäre ein Umzug zu überdenken.




Ich habe auch schonmal nachgemessen, und im Bad geht die Temperatur nicht über 13 Grad hinaus und im Wohnzimmer sind es knappe 15 Grad !

Fenster auf, s.o.
Ab Samstag solls wieder warm werden.

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#7
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

dass die Temperatur weit unter den in einigen BGH Urteilen geforderten 20°C liegt.

Dieses Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Zeit während der Heizperiode.

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#8
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@fantastisch

bist ne ziemlich unfreundliche Erscheinung

auch im Sommer muss man nicht frieren...

http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/sommerheizen.htm

Ach für den Ersteler des Threats Zeugen für die Temperatur sollte es geben..

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#9
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

trotzdem sind 13 bzw. 15 grad viel zu kalt. das ist doch ein zustand wie in einer tropfsteinhöhle! im sommer sollten es schon mindestens 18 sein und auch die möglichkeit, die heizung meinetewegen wenns mal 1-2 tage kühler ist, auf strombetrieb umzustellen. bei mir geht das zumindest im badezimmer. bei längeren kälteperioden im sommer wird auch die heizung wieder angestellt, weil ja dann auch alle anderen im haus frieren und das kein einzelwunsch mehr ist.

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#10
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

AG-Urteil, heißt nicht wirklich was.

Wenns mal ein paar Tage frischer wird hab ich auch keine Heizung an, noch nie gehabt.
Dann muß man eben eine lange Hose im Sommer in der Wohnung anziehen und ein warmes Hemd.

Außerdem spart man Heizkosten, dei den Preisen, sollte auch bedacht werden.

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#11
 Von 
spikeshunty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Umzug ist keine Option, da Sie schon in der Innenstadt bleiben muss, alleine wegen Ihrer Behinderung und der Nähe der Ärzte. Auch einen Pullover anzuziehen und eine dickere Hose kann es ja für einen kranken der auch mal ein heisses Bad nehmen will nicht sein ! Immerhin habe ich wenn ich in die Wanne steige keine lange Hose oder Pullover an, vielen Dank... An alle anderen, vielen Dank für die Antworten, ich werde die jetzt einfach mal anschreiben ! Vielleicht hilft ja die Drohung schonmal weiter...
Gruss
spikeshunty

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#12
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Tja Omchen friert halt udn kann sichs leisten....und das ist nicht das einzige Urteil das dahin zielt.

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#13
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Immerhin habe ich wenn ich in die Wanne steige keine lange Hose oder Pullover an,

Ich meinte auch eher zuvor und danach.


Vielleicht hilft ja die Drohung schonmal weiter

Berichte wie das ganze ausgeht.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Du kannst aber nicht von den Tageshöchsttemperaturen ausgehen.
Nachts haben wir teilweise 11 Grad.

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#16
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Heizen außerhalb der Heizperiode:
Auch außerhalb der Heizperiode muss bei entsprechenden Außentemperaturen die
Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an
kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren
(LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8). Der
Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur
tagsüber auch nur zeitweise unter 18°C sinkt und absehbar ist, dass die kalte
Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber gar
unter 16°C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die
Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71). Das
Amtsgericht Uelzen (WM 86, 212) stellt auf die Außentemperatur ab. Beträgt sie 3
Tage lang weniger als 12°C, muss der Vermieter die Heizung einschalten. Der
Vermieter kann sich bei seiner Entscheidung, ob in den Sommermonaten an kühlen
Tagen geheizt werden soll, nicht nach den Mehrheiten der Mieter des Hauses
richten (AG Köln WM 86, 136; a.A. AG Hamburg ZMR 81, 330).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ist doch der Wunsch des Mieters (bzw. der die Zeche zahlenden Mieter).

-- Editiert von dr. lector am 17.07.2008 16:53:02

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#19
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Die anderen Mieter werden evtl. ganz schön Stress machen...

Die können dann doch der Omma einheizen.

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#24
 Von 
spikeshunty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Derzeit beträgt hier die Aussentemperatur 16 Grad, wo das nun direkt ist, ist ja wohl nebensächlich. Da ich den Eindruck habe das es sich hier grösstenteils um ein "Zickenforum" handelt werde ich mich dann hiermit verabschieden.. An die anderen die mir ernstgemeinte Ratschläge gegeben haben, vielen Dank und viel Spass noch hier !!
Gruss
spikeshunty

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#25
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Nachts haben wir teilweise 11 Grad.

Nachts natürlich Fenster wieder schließen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

>>> Nachts natürlich Fenster wieder schließen. <<<

Völlig unqualifizierte Bemerkung. :zoff:
Außentemperatur heute Morgen 8:00 14 Grad.
Bei schlecht isolierten Häusern ist es dann halt kalt.

Dass ihr Vermieter Eure Interessen vertretet ist legitim. Hier kommt von Euch aber nur menschenverachtender Müll.
:kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Kleiner Tipp am Rande...

wenn es in der Übergangszeit zu kalt wird einfach ein paar Teelichter oder Kerzen anzünden.
Bringt tatsächlich ein paar Grad und ist eine kostengünstige Alternative zum Radiator.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wie sieht die VM-Fraktion denn Folgendes:
Scalar hat mir in der Plauderecke nachvollziehbar seine Sicht der Dinge erläutert.
Könnte, wenn es tatsächlich nur eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses ist, die so schlecht isoliert ist, der VM, will er nicht die Gesamtheizungsanlage anschmeißen, alternativ dazu verpflichtet sein eine andere Heizmöglichkeit zur Verfügung zu stellen? Z.B. einen elektrischen Radiator.

Jetzt mal nur rechtliche Bewertung.

Keine Pullover, Kerzen oder Fenster öffnen-Ratschläge.

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