Hallo Zusammen,
die Tage wurde bei mir die Heizung nachabgelesen.
Den Termin habe ich nicht "verpennt" oder "vergessen" sondern sind durch Pflichtüberstunden nicht wahrnehmebar gewesen, welche spontant angefallen sind.
Nun verlangt der Ableser 15 EUR "Nachablesegebühr".
Eine Information / Mitteilung über diese Gebühr gab es nicht bzw. war mir nicht ersichtlich bei der allgemeinen Information.
Erst bei der Ankündigung "Nachlesetermin" gab es die Information.
Habe die 15 EUR nicht bezahlt und "warte nun auf Beleg / Rechnung".
Der Heizungsableser ist voll davon überzeugt, dass dies "geltendes Recht sei".
Meinungen?
Jururistische Möglichkeiten?
Gesetzlesgrundlage?
Gewohnheitsrecht?
-- Editiert danieldc am 02.02.2015 18:18
Heizung / Wasser Nachablese - Gebühren
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Link zum Dokument
http://picload.org/image/cilwprc/heizungablesen.jpg
Siehe 123recht und die Antworten dazu. Ist allerdings schon etwas älter. Ich weiß nicht, ob sich da inzwischen was geändert hat.
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Zu Zusatzgebühren erst in Mitteilung zu erneutem Ableseversuch passt dies:
http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/heizung-ablesen-was-tun-wenn-der-mieter-nicht-d-23-vertragliche-regelung-moeglich_idesk_PI9865_HI3062846.html
Wie dort auch zu lesen ist, wäre es dagegen anders, wenn eine mietvertragliche Vereinbarung dazu getroffen wurde.
Ansonsten sollte der Vermieter/Verwalter eben tunlichst darauf achten, nur eine Abrechnungsfirma zu beauftragen, bei der bis zu 3 Ableseversuche ohne Zusatzkosten in "der Ablesegebühr" enthalten sind. Da niemand unbezahlte Arbeit leisten wird, wird das i.A. nicht der günstigste Anbieter sein.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
-- Editiert Lolle am 02.02.2015 20:02
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