Heizölkosten trotz Leerstand 2. Stock EFM

15. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
vaultboy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizölkosten trotz Leerstand 2. Stock EFM

Herr V hat sich zu Beginn des Jahres 2010 in die untere Etage eines Einfamilienhauses eingemietet.
Die gemietete Fläche war 90qm. Eine Treppe im gemieteten Flur, die in den zweiten Stock zu weiteren Räumen führte, die nicht nutzbar waren, da sie sich in umrenovierten Zustand (Rohbau) befunden haben. Diese waren aber auch nicht Teil des Mietvertrages und wurden von Herrn V nicht genutzt, wären aber zugänglich gewesen, da dort keine Türen vorhanden waren. Fläche des 2.Stock ca. 100qm.

Ein weiterer Mieter wohnte in einem Anbau am Haus. Der Vermieter wohnte nicht im selben Haus.

Herr V hatte im Mietvertrag stehen, dass er die Heizung mit Heizöl betanken müsse. Es gab Pauschal 600 Euro für die Heizkosten des anderen Mieters im Anbau als Erstattung per Überweisung. Verbrauchswerte gab es keine, da keine Messeinrichtung vorhanden war.

Herr V tankte für Heizöl insgesamt 6500,00€ bis zum Ende des Mietverhältnisses Ende dieses Jahres. Er bekam für 2011-2013 1800,00 als Pauschale Heizkostenerstattung des Mieters im Anbau. Dieser kündigte Anfang 2014, daher keine Erstattung in 2014. Es gab keine Nebenkostenabrechnungen, da Pauschal nur 320 Euro Kaltmiete + 30 Euro pauschal für Wasser vereinbart wurden zzgl. Betankung der Heizung auf eigene Kosten. Weitere Nebenkosten wurden nicht im Mietvertrag erwähnt noch fielen hierfür Zahlungen an.

Meine Frage lautet:

Hat Herr V eine Chance auf Rückzahlung der Hälfte der Heizkosten für den Leerstand in Höhe von 100qm? Dieser wurde nicht berücksichtigt. Besteht hier eine Verjährung?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Für die Wohnung im Anbau müsste der Vermieter anteilmäßig die Kosten übernehmen. Da ihr aber bei den Heizkosten nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet habt, wird es bei diesem Gemauschel bestimmt schwer werden, den Vermieter an den Kosten zu beteiligen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.172 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen