Ich frage mich folgendes: wenn ich Heizöl vom Vormiter ablöse, bin ich dan auch verpflichtet den Bodensatz mit abzulösen, d.h. die etwa 10% am Boden des Tanks, die von der Pumpe nicht erreicht werden?
Heizöl ablösen
10. Februar 2004
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Frage vom 10. Februar 2004 | 23:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizöl ablösen
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#1
Antwort vom 11. Februar 2004 | 13:59
Von
Status: Schüler (352 Beiträge, 48x hilfreich)
> wenn ich Heizöl vom Vormiter ablöse, bin ich dan auch verpflichtet den Bodensatz mit abzulösen, d.h. die etwa 10% am Boden des Tanks, die von der Pumpe nicht erreicht werden?
Sie sind zu mietrechtlich zu keiner Übernahme verpflichtet. Sagen Sie einfach der Vormieter
könne sein Öl doch mitnehmen. Was meinen
Sie, wie schnell dann der Preis fällt, denn
das Abpumpen ( und mögliche Entsorgen )
wäre für ihn deutlich teurer.
Da ist für Sie mehr drin als das
bißchen Tank-Bodensatz!
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