Heizöl - ablöse ?

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)
Heizöl - ablöse ?

Ich habe ein Frage: Wir sind nun ausgezogen von einem Haus in eine Wohnung.
Im Haus sind in den Tanks noch eine Menge Heizöl, was ich aus der eigenen Tasche bezahlt habe, gehört also mir. Und da ich nun in einer Wohnung wohne brauche ich das Heizöl nicht mehr.
Ich habe auch keine SChlüssel mehr zum Haus.

Muss also der Vermieter mein Heizöl ablösen, und wenn ja, zu welchem Preis (Selbstkostenpreis oder Marktpreis) ?

Oder muss ich das Heizöl abpumpen lassen ?

danke,
agio

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

War das ein gemietetes Haus?

Was ist denn hinsichtlich der Nebenkosten vereinbart worden - daß der Mieter das Heizöl auf eigene Kosten beschafft?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja das Haus war gemietet, und ich sollte laut Mietvertrag das Heizöl selber beschaffen.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, bleibt das Heizöl Eigentum des Mieters, das dieser bei Beendigung des Mietverhältnisses eigentlich abpumpen lassen muß, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Bei der derzeitigen Preisentwicklung wird der Vermieter aber wohl nicht unbedingt darauf bestehen.

Ich gehe davon aus, daß es ähnlich wie eine Einrichtung des Mieters zu behandeln ist, die auf Wunsch des Vermieters in der Wohnung bleibt. Das heißt, der Vermieter muß dafür einen "angemessenen Ausgleich" leisten (§ 552 BGB ), vermutlich in Höhe des gegenwärtigen Marktpreises für Heizöl.

Ich würde mal den Vermieter ansprechen, wie er sich das vorstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der neue Bewohner MUSS das Heizöl nicht abnehmen, aber wenn ich es ihm zum Sonderpreis anbiete, wird er es sicher nehmen.
Abpumpen lassen und woanders einpumpen lassen lohnt sich nicht, dann müßte es verschenkt werden. Aber man kann ja pokern und sagen: Wenn ihr es nicht preiswert abkauft, dann wird es übermorgen abgepumpt.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Zudem ist es doch so: wenn jetzt das Heizöl abgepumpt wird, steht der Vermieter mit einem Haus dar welches nicht geheizt werden ann, und das kurz vor der Frostzeit...

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#6
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Sie haben keinen Anspruch darauf, daß Ihnen der Vermieter das Heizöl abkauft.

Ihnen steht lediglich ein "Wegnahmerecht" zu, daß Sie - natürlich - nicht sinnvoll ausüben können. Auf die Frage mit dem Schlüssel käme es insofern nicht an, falls Sie doch abpumpen wollten, müßte Ihnen der Vermieter Zugang gewähren.

Wenn Sie nett fragen, könnte der Vermieter vielleicht vom Nachmieter einen entsprechenden Betrag fordern und an Sie weiterleiten. Denn dem Nachmieter kommt das Öl ja zugute, der Vermieter hat davon nichts.

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