Heizkostenabrechnung

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
dechantreiter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung

Hallo,
Wir haben bis heute die Heizkostenabrechnung für 2005 nicht erhalten.
Bin ich richtig informiert, dass wir die Heizkosten von
2005 nicht bezahlen brauchen, wenn sie bis dato noch nicht vorliegen?
Im Juli ist der Heiz- und Warmwasserverbrauch für den Zeitraum
Juli 2005-Juli 2006 abgelesen worden.

Vielen Dank und frohes neues Jahr
Mit freundlichen Grüßen H.Dechantreiter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ausschlaggebend ist eigentlich der sog. Abrechnungszeitraum. Dieser liegt üblicher Weise in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.

Selbstverständlich kann der Vermieter auch einen anderen Abrechnungszeitraum angeben. Der Abrechnungszeitraum muss mit dem Kalenderjahr also logischer Weise nicht identisch sein.

Aber: Der Vermieter hat nur 1 Jahr Zeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Im ersten Fall wäre das also dann der 31.12. des Folgejahres, im zweiten Fall (wie z.B. bei euch) der 31.07.2007.

Schau doch mal in deinen Mietvertrag ob darüber etwas drin steht bzw. wie wurde in den vorherigen Jahren abgerechnet oder wohnst du dort noch nicht so lange?

Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, dann hättest du für die Betriebskosten 2005 Glück. D.h. eine evtl. nachzahlung müsstest du an den VM nicht mehr leisten. Vorausgesetzt, dass der VM nicht beweisen kann, dass er an der Verzögerung nicht Schuld war. In bestimmten Fällen muss auch eine verspätet eingereichte Betriebskostenabrechnung akzeptiert und ausgeglichen werden.

Auf der anderen Seite ist es aber so: Du hast doch die Kosten verursacht. Warum willst du sie nicht ausgleichen?

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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