Heizkostenabrechnung-Nachzahlung alleine zahlen?

3. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung-Nachzahlung alleine zahlen?

Hallo!
Seit 31.5.06 bin ich aus einer Wohnung ausgezogen.
In der Wohnung hatte ich zusammen mit meiner Mutter gelebt und wir hatten zusammen den Vertrag. Sie ist weiterhin in der Wohnung geblieben. Nun kam die Heizkostenabrechnung die er mir gab. Es muss noch eine Nachzahlung von 130€ erfolgen. Nun weis ich nicht ob er meiner Mutter das gleiche Schreiben gegeben hat, da ich keinen Kontakt zu ihr habe (was er auch weis).
Aber er sagte mir, als er mir die Abrechnung gab, das ICH das am besten in zwei Raten zahle.
Nun weis ich aber von meiner aktuellen Vermietrin, dass er das aufteilen muss, sodass ich dann nur die Hälfte zahlen muss und meine Mutter die andere. Da wir nunmal beide im Vertrag standen.
Wie soll ich mich denn nun verhalten? Ich habe wirklich nicht viel Geld.
Ich bekomme nur 288€ im Monat, das ist nicht viel und ich gebe knapp die Hälfte davon ab für Telefon, Internet und andere Nebenkosten. Für mich wäre es also mehr als gut, wenn ich nur die Hälfte zahlen muss.
Da meine Vermieterin eigentlich immer auf dem neusten Stand der Rechtslage ist, gehe ich mal davon aus, das es so stimmt wie sie das sagt.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Da bist du auf dem falchen Dampfer.
Bei Mietverträgen gibt es immer ein Innenverhältnis und ein Außenverhältnis.
Das Außenverhältnis ist das Verhältnis aller Mieter (also alle die den Mietvertrag unterschrieben haben) der Wohnung gegenüber dem Vermieter. Das Innenverhältnis ist das Verhältnis der Mieter der Wohnung untereinander.
Stehst du nur als Bewohner im Mietvertrag oder hast du mit unterschrieben? Ist ersteres der Fall bist du aus dem Schneider. Bei zweiterem nicht. im Außenverhältnis haften alle Mieter gleich vor dem Vermieter. Heisst, der Vermieter kann sich aussuchen von wem er sich das Geld holen will. Er ist nicht verpflichtet die Zahlung aufzuteilen etc. Somit kann er auch noch nächstes und übernächtes Jahr von dir Geld fordern. Wenn deine Mutter die Miete nicht zahlt kann er sich auch an dich wenden. Aus dieser Verpflicthung im Außenverhältnis kommst du nur raus, wenn du aus dem Mietvertrag genommen wirst. Dazu ist es nötig, dass von Vermieter, deiner Mutter und dir schriftlich eine Abmachung unterschrieben wird, in welcher du aus dem Mietvertrag und den daraus resultierenden Verpflichtungen entlassen wirst. Sowohl deine Mutter als auch der Vermieter können sich aber weigern so eine Vereinbarung zu machen. Der Vermieter hat dadruch den Nachteil nur noch einen Schuldner zu haben. Weigern sich die Parteien muss die Wohnung geküdnigt werden. Auch hier gilt: Die Wohnung muss von allen die den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter unterschrieben haben gemeinsam ausgesprochen werden;heisst: deine Mutter und du müssen beide unterschreiben. Danach kann deine Mutter alleine die Wohnung erneut anmieten und einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet mit deiner Mutter einen neuen Mietvertrag zu machen.
Weigert sich deine Mutter zu kündigen, kannst du nur auf Kündigung klagen.
Im INNENverhältnis sieht es so aus, dass jeder zu gleichen Teilen zahlen muss. Heisst das deine Mutter dir die Hälfte der kosten wieder geben muss. Ab dem Zeitpunkt wo du nicht mehr dort gewohnt hast, ist sie im Innenverhältnis verpflichtet die Kosten alleine zu tragen. Weigert sich deine Mutter, musst du sie im Innenverhältnis auf Zahlung verklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin offiziell aus der Wohnung raus. Die Heizkostenabrechnung stammt aber noch aus der Zeit, als ich da gewohnt habe.
Aber dann muss ich wohl in den sauren Apfel beissen -_-
Danke für die Antwort :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Bis zur offiziellen Entlassung aus dem Mietvertrag anteilige Übernahme.


Also ich wuerde empfehlen, hier der Catlady zu glauben und nicht Posen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Zusatz:Anteilig wäre moralisch mit seiner Mutter abzusprechen


Jetzt passt's! Was Chi84 aber mit der Mutter ausmacht, braucht den Vermieter nicht zu interessieren. Der kann auch den Gesamtbetrag von Chi84 einfordern.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Posen, ich denke, wir reden aneinander vorbei. Deinen erster Beitrag hatte ich so verstanden, dass der Fragesteller fuer die Zeit, in der er noch im Mietvertrag stand, vom Vermieter nur anteilig an den waehrend dieser Zeit angefallenen Heizkosten herangezogen werden kann, der Anteil der Mutter also von dieser direkt einzufordern sei. Das ist bei gesamtschuldnerischer Haftung (2 Mieter im Vertrag) natuerlich nicht so.

Vermutlich meintest du mit *anteilig* aber den zeitmaessigen Anteil am Abrechnungszeitraum, in der er noch Mieter war. Fuer 2005 wuerde dies keine Rolle spielen (da hat er ja noch da gewohnt), fuer die aber sicher noch folgende Abrechnung fuer 2006 kann er hingegen natuerlich nur fuer den Zeitraum *anteilig* (am Gesamtabrechnungszeitraum) belastet werden, in dem er noch Mieter war. Hierfuer dann aber auch wieder fuer die in diesem Zeitraum entstandene Gesamtforderung, sofern es der Vermieter so will. Mit den erst nach seiner Entlassung aus dem Mietvertrag entstandene Betriebskosten hat er aber natuerlich nichts mehr zu tun.

Schaetze also, ich habe dein *anteilig* nicht so interprtiert, wie du es gemeint hattest.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen