Heizkosten/Gaszähler

29. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rosi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten/Gaszähler

Hallo,

ich habe zwar schon versucht selbst im Net zu stöbern, bin mir aber immer noch nicht sicher wie der Sachverhalt nun steht.

Folgendes:
Ein Bekannter wohnt in einer ca. 130 m² Wohnung, dazu hat er ein Lager mit ca. 60 m².
Im Haus ist noch eine Firma, mit Fläche ca. 200 m².

Für diese 3 Anlagen gibt es nur einen Gaszähler (im Dachgeschoss befindet sich noch eine weitere Wohnung, diese hat wohl einen eigenen Zähler).
Fakt ist, dass eben alles qm-anteilig abgerechnet wird.
Fakt ist aber auch, dass in seinem Lager NIE geheizt wird, das heißt er bezahlt Heizkosten die nie genutzt werden.
Kann man einfach sagen das Gas soll dort "abgeklemmt" werden?
Des weiteren frage ich mich ob es überhaupt erlaubt ist eine Wohnung und 2 gewerbliche Anlagen (also sein Lager und die Fremdfirma) auf einen Gaszähler laufen zu lassen?
Oder kann er darauf bestehen dass ein separater Gaszähler eingebaut wird?
Mich hat heute seine Nebenkostenabrechnung gesetzt. Das waren knappe 4.500 Euro nur für Heizkosten!!!

Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben, denn das tut mir wirklich sehr leid für ihn und ich wäre wirklich entsetzt wenn das mit rechten Dingen zugeht.

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn es technisch möglich ist, kann er ja dem Vermieter vorschlagen, für seine Wohnung und sein Lager einen Gaszähler auf seine Kosten einbauen zu lassen. Das Geld dafür hat er im nächsten Winter wieder drin, wenn er tatsächlich nicht genauso viel heizt wie die andere Firma!

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#2
 Von 
Rosi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo joebeuel,

danke für Deine Antwort.

Wie gesagt, das Lager wird und wurde nie beheizt. Klar heizt er in der Wohnung, aber beim besten Willen bekommt man doch nicht so eine Summe hin. Mir wird ganz übel wenn ich daran denke dass er schon 5 Jahre in der Wohnung wohnt.

Aber ist es denn gesetzlich vertretbar dass gewerbliche und private Räume über einen Gaszähler laufen?

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#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Rosi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Honigbiene43,

auch Dir danke ich für die Antwort und den Link. Es läuft über eine Zentralheizung.

Also wenn ich mir den § 4 durchlese denke ich, dass der Vermieter verpflichtet ist die Räume so auszustatten, damit eine Verbrauchserfassung durchgeführt werden kann (wäre natürlich optimal).

Beim § 6 komme ich aber schon wieder ins grübeln, wegen der Verteilung der Gesamtkosten (70 und 30% oder 50 und 50%). Also kann es doch wieder anteilig berechnet werden?

Also kann der Vermieter bzw. Eigentümer entscheiden wie er abrechnen möchte?

Viellecht stehe ich auch einfach nur auf der Leitung...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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