Heizkosten nach realem Verbrauch?

3. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Helmknotenelch2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten nach realem Verbrauch?

Hallo,

manchmal möchte man so gerecht wie möglich sein. Aber ob das dann nach dem Deutschen Recht auch machbar ist, ist meine Frage.

Hier mein konkreter Fall:

Ein Hauptmieter wohnt im Winter mit Mitbewohner A zusammen.
Im langen Winter wird 23 Wochen lang geheizt.
Im Frühling zieht A aus.

Mitbewohner B zieht ein und wohnt nur 2 Wochen in dem Jahr beheizt.

- Eine große Heizkosten-Nachzahlung steht an -

Kann der Hauptmieter von A verlangen, dass
er die realen Heizkosten (nach Wochen) trägt?

B hat monatlich Heizkosten (Nebenkosten) bezahlt,
jedoch fast keine Kosten verursacht.
Ist es möglich diese bezahlten Beträge B in der
Nebenkostenrechnung bezogen auf das Jahres gutzuschreiben?

Vielen Dank
Helmknotenelch

-- Editiert von Helmknotenelch2 am 03.03.2007 13:58:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Heizkosten teile sich wie folgt auf: 100 % Heizkosten - davon sind 30 % sog. Grundkosten und 70 % werden nach vErbrauch abgerechnet. Teile dann doch einfach die entsprechenden Kosten einmal durch 25 Wochen. Diesen Betrag mal 23 für Mieter A und mal 2 für Mieter B. So hast du, m.E., das gerecht genug ermittelt. Vielleicht gibt es noch andere Meinungen hierzu?! :???:

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

eine Abrechnung ist doch immer für 1 Jahr.
Also Gesamtkosten ermitteln : 12 Monate x Monate Mietdauer - so mache ich das.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Helmknotenelch2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Den Rechenweg habe ich ähnlich ausgeführt wie ihr.

Die Frage ist nur, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass Untermieter solch eine Nachzahlung leisten müssen?

Inwieweit ist entscheidend, dass es mit A keinen schriftlichen Untermieter-Vertrag gab?

Eine mündliche Vereinbarung über das Tragen von Nachzahlungen war vor Auszug getroffen worden.

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