Heizkosten - Sommermonaten

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
kleinerleon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten - Sommermonaten

Hallo,
wohne in einem 3Familienwohnhaus zur Miete. Wir haben eine Gaszentralheizung die 12 Monate im Jahr läuft weil die 2anderen Parteien auch ihr Warmwasser über Heizung beziehen. Der Gasverbrauch liegt aber wesentlich höher in den Sommermonaten als den beiden Mietparteien für die Erwärmung des Wassers zu Grunde gelegt werden.Ich könnte in den Sommermonaten auf den Betrieb der Heizung verzichten werde aber an den Verbrauchskosten herangezogen.
LG
kleierleon

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn der Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser korrekt gemessen wird, dann ergibt sich bei der Kostenverteilung für dich kein Nachteil.
Daher solltest du dir vom Vermieter anhand der Nebenkostenabrechnung erläutern lassen, wie die Kosten für die Heizung und für die Warmwasseraufbereitung ermittelt und verteilt werden.
Wenn man nämlich die Menge des verbrauchten Warmwassers kennt, kann man die für die Erwärmung benötigte Energiekosten berechnen und von den Gesamtkosten abziehen. Die dann noch übrig bleibenden Kosten sind logischerweise die Heizkosten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo zusammen,

Heizkosten werden niemals nach Eigenverbrauch NUR abgerechnet sondern auch über Verteiler. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn also im Sommer 18 Grad sind und Dir würde das als Raumtemperatur reichen, die anderen heizen aber, dann zahlst Du mit. Mindestens 50 % muss über Einzelverbrauch abgerechnet werden, der Rest kann, muss aber nicht über Verteilerschlüssel erfolgen.

Ist echt kompliziert und davon leben einige Firmen sehr gut. Denn zahlen müssen es ja wir die Erfassung und Berechnung. Im Übrigen gibt es dafür eine eigene Verordnung, die "Die Heizkostenverordnung" in der Fassung von 2009.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Heizkosten werden niemals nach Eigenverbrauch NUR abgerechnet sondern auch über Verteiler. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Auch bei Speicherheizungen ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.818 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen