Hausverwalter repariert ohne Zustimmung

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
manjana06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwalter repariert ohne Zustimmung

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt.
Der Hausverwalter schickt dem Eigentümer die Jahresabrechnung, in der er 500€ für eine Reparatur des Balkonbodens nachzahlen soll. Diese Reparatur wurde ohne Zustimmung des Eigentümers durchgeführt. Nun behält der Hausverwalter den Mietüberschuss ein. Ist das alles so rechtens? Meines Wissens nach muss der Verwalter den Eigentümer über Reparaturen des Sondereigentums in Kenntnis setzen, bzw. Kostenvoranschläge erbringen. Den eigentlichen Auftrag zur Reparatur erteilt doch der Eigentümer und nicht der Verwalter, oder sehe ich das falsch?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

:forum:

oder hast Du auch eine mietrechtliche Frage?



Ansonsten kommt es darauf an, mit was genau die HV beauftragt ist und welche Vollmachten man ihr gegeben hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.833 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen