Hallo zusammen, folgender Sachverhalt.
Der Hausverwalter schickt dem Eigentümer die Jahresabrechnung, in der er 500€ für eine Reparatur des Balkonbodens nachzahlen soll. Diese Reparatur wurde ohne Zustimmung des Eigentümers durchgeführt. Nun behält der Hausverwalter den Mietüberschuss ein. Ist das alles so rechtens? Meines Wissens nach muss der Verwalter den Eigentümer über Reparaturen des Sondereigentums in Kenntnis setzen, bzw. Kostenvoranschläge erbringen. Den eigentlichen Auftrag zur Reparatur erteilt doch der Eigentümer und nicht der Verwalter, oder sehe ich das falsch?
Hausverwalter repariert ohne Zustimmung
30. März 2015
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Frage vom 30. März 2015 | 16:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwalter repariert ohne Zustimmung
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#1
Antwort vom 30. März 2015 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
oder hast Du auch eine mietrechtliche Frage?
Ansonsten kommt es darauf an, mit was genau die HV beauftragt ist und welche Vollmachten man ihr gegeben hat.
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